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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.

der Staat selbst ihn lenkte und Absichten dadurch erreichte – kein bürgerliches Verbrechen.

Den jungen Spartanern war es verboten, sich zu schmücken, ausgenommen wenn sie in das Treffen oder in sonst eine große Gefahr giengen. Dann erlaubte man ihnen, ihre Haare schön aufzuputzen, ihre Kleider zu schmücken, und Zierrathen an den Waffen zu tragen. Das Haar, sagte Lykurgus, mache schöne Leute schöner und häßliche fürchterlich. Es war gewiß ein feiner Kunstgriff des Gesetzgebers, etwas lachendes und festliches mit Gelegenheiten der Gefahr zu verbinden; und ihnen dadurch das schreckliche zu benehmen. Er gieng noch weiter. Er ließ im Kriege von der strengen Disciplin etwas nach, die Lebensart war dann freyer, und Vergehungen wurden weniger hart geahndet. Daher kam es, daß der Krieg den Spartanern allein eine Art von Erhohlung war, und daß sie sich darauf wie auf eine fröhliche Gelegenheit freuten. Rückte der Feind an, so ließ der spartanische König das Castorische Lied anstimmen, die Soldaten rückten in festgeschlossenen Reyhen unter Flötengesang fort, und giengen freudig und unerschrocken nach dem Klange der Musik der Gefahr entgegen.

Der Plan des Lykurgus brachte es mit sich, daß die Anhänglichkeit an das Eigenthum der Anhänglichkeit an das Vaterland durchaus nachstand, und daß die Gemüther, durch keine Privatsorge zerstreut, nur dem Staate lebten. Darum fand er für gut und

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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1790–1791, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band3_Heft11_039.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)