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mit der Barbara in das Gut gezogen, hat aber verabsäumet sich seine Freiheit von dem Grundherrn legaliter verbriefen zu lassen, und sind demnach die zwei Genannten, wie durch Urthelspruch des Landgerichts mehrfach schon bestätiget, desselben Eigene worden. Die Ehe des Beklagten mit selbiger Leibeigenen ist eine nichtige, da sie ohne des klägerischen per testamentum Eigenthümers consensus ist geschlossen worden.« 

     »Der Teufel ist Dein Leibeigener!« schrie der Junker, und warf die Klageschrift des Bruders von sich.

     Aber die Hebamme legte die Hand auf seinen Arm: »Herr, Euer Weib!« 

     »Ja, ja; und das hat sie gelesen! Er wußte es, wo sie zu treffen war.« Und er neigte sich zu ihr, und da er ihre Hand ergriff, war sie fast kalt, und das Gesicht verwandelte sich seltsam.

     »Was ist das?« frug er.

     »Ich weiß nicht, Herr. Holt einen Arzt!« 

     »Bärbe, Bärbe, geh nicht von mir, bis ich wiederkomme!« 

     Und schon war er zur Thür hinaus. »Hans Christoph!« rief er: »Hans Christoph!« 

     Aber die Dirne war ihm nachgelaufen: »Was denkt Ihr, Herr! Er ist zum Schmied hinunter mit den Sensen.« 

     Da warf er sich selbst auf seinen Rappen, und mit

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Theodor Storm: Zur Chronik von Grieshuus. Berlin: Paetel, 1885 (2. Auflage), Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Storm_Zur_Chronik_von_Grieshuus_070.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)