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Der Richter.


Zwey Parten ließen vor dem Rath
In einem Abderitten Staat
Sich wacker pro et contra hören:
Der Richter reckete das Ohr

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Aus seiner Staatsperücke vor,

Sich von der Klage gründlich zu belehren:
Allein ein Lärm drang durch die dünne Wand,
„Zum Henker seid doch still, ihr Leute, wenn man richtet,
(Rief er voll Zorn:) zehn Sachen hab’ ich schon geschlichtet,

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Wovon ich nicht ein Wort verstand.“[1]
  1. Als mir die vortrefflichen vermischten Gedichte von Nikolas Götz einige Jahre nach ihrer Herausgabe in die Hände kamen, fand ich in dem ersten Theil S. 134, in dem Gedicht: die Processe, eben diesen Einfall in Verse gebracht. Nichts ist gewöhnlicher, als daß zwey aus Einer Quelle schöpfen. Dieses Sinngedicht ist ursprünglich, so viel ich weiß, vom Barraton, aus dem es Batteux in seinen principes de la litterature anführt. Das Götzische Gedicht, welches wegen seiner Kürze einen entschiedenen Vorzug vor dem meinigen hat, heißt so:
    [134]

    Die Processe.


    Still doch, ihr Herren, wenn man richtet!
    So rief der Präsident Suffen:
    Der Lärm ist gar nicht auszustehn.
    Wir haben zehn Processe schon geschlichtet,

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    Und konnten kaum ein Wort davon verstehn.
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Susanne von Bandemer: Neue vermischte Gedichte. Berlin, 1802, Seite 124. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Neue_vermischte_Gedichte_(Bandemer)_168.jpg&oldid=- (Version vom 7.5.2020)