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Lahr / Lohr / oder Lorr / ein Badisch / vnnd Nassawisch Stättlein / in der Mordnaw / zwischen Offenburg / vnd Kentzingen / gelegen.

Marschalckzimmern / so vorhin den Herren von Graffeneck gehört hat.

Möringen / im Thonawthal / Oberhalb Tutlingen / Statt vnnd Schloß / so etwan der Edelleut von Klingenberg / vnd / zu deß Munsteri Zeiten / der am Stad gewesen.

Mülheim / oder Mülen / auch dort herumb an der Thonaw. Hat zu deß besagten Munsteri Zeit / den Edelleuten von Entzberg gehört.

Newstatt / Jm Schwartzwald / so Theils ein Stättlein / Munsterus aber einen Fürstenbergischen Marckt nennen.

Neyding / nahend Thoneschingen / Fürstenbergisch.

Schranberg / So Osterreichisch / vnnd zur Graffschafft Hohenberg gehörig seyn solle: Ligt im Schwartzwald / zwischen Schiltach / Zimmern / Marienzell / vnnd Hornberg.

Schweiggern / ein Stättlein im Craichgäw / denen von Neyberg gehörig.

Sulm / wird auch von einem für ein Stättlein gesetzt / so man aber nit erfahren kan.

Tieffenbrunn / am Hagenschieß / im Würtenbergerland / denen von Gemmingen gehörig.

Titzingen / auch im Würtenbergerland / ein starcke Meil von Canstatt / gegen Grüningen / auff halbem Weg / so theils ein Stättlein / Theils nur ein Dorff nennen.

Türmentz / Jm Schwartzwald / zu deß Munsteri Zeiten denen von Türmentz zuständig.

Tuntzdorff / oder Dunßdorff / ein schöner Marcktfleck / bey anderthalb stunden von Geißlingen gelegen / halb / sambt dem Schloß / Rechbergisch; halb /sampt dem Adelichen Hauß / Wernawisch.

Westerstätten / Winterstätten / ein Stättlein / ein Meil oberhalb Biberach / da die Rüß entspringt.

WILDENSTEIN / So im Sommer 1642. von etlichen der Hohendwielischen Besatzung per Stratagema occupirt; hernacher aber balden von den ChurBäyerischen recuperirt / mit aller Notturfft versehen / vnd mit 40. Mannen besetzt worden / ist ein enger / vnd in lauterm Steinfelsen / mit einem einigen Eingang gebaweter Ort / vnd dahero / weilen er mit Hand- vnd Roßmühlen versehen / leicht zu defendiren; wiewoln die Mühle vnten an der Thonaw / wie auch die Brück / durch Geschütz die Vestung benommen werden kan; ligt eine Meilen von Meßkirch / anderthalb oberhalb Sigmaringen / vnd 4. von Vberlingen. Soll vorhin den Freyherrn von Gundelfingen gehöret haben / vnnd nach deren Absterben / mit der Statt vnd Herrschafft Meßkirch / so etwan auch Zimmerisch gewesen / an die Herren Grafen von Helffenstein kommen seyn; vnd hat sich deß letzten Graff Rudolffs von Helffenstein Tochtermann / H. Graf Vratißlaw zu Fürstenberg / Heiligenberg vnd Werdenberg / so im Jar. 1642. verstorben / davon folgends geschrieben / dessen von der Gräfin von Helffenstein hinderlassenen Kindern / es villeicht gantz / oder zum dritten Theil (dann die andere beyde Helffensteinische ErbTöchtere / als die Fraw Landgräfin von Leuchtenberg / etc. vnnd die Fraw Gräfin von Oettingen Wallerstein / etc. vnd jhre Eheherrin jhre zwey Drittheil an der Helffensteinischen Herrschafft Wiesensteig Chur Bäyern verkaufft) gehören mag vnd soll jetzo H Friederich Rudolf Graf zu Fürstenberg / Heiligenberg vnnd Werdenberg / Landgraf in der Bar / Herr zu Hausen / vnd im Kintziger Thal / der Röm. Käys. Mäyt. Hoffkriegsrath / General Wachtmeister / vnd Obrister / besagte Graffschafft Meßkirch administriren.

Witeßlingen / Jm Brentzthal / so Crusius ein Stättlein nennet.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_301.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)