Seite:De Merian Sueviae 268.jpg

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daß Vlm auch jhre Obrigkeit darneben muß gehabt haben / so aber von dem Abbt wirdt confirmiert worden seyn / biß sie sich mit der Zeit von demselben / vnd seinem Kloster / mit Bewilligung deß Papsts / vnd deß Käysers / völlig abgekaufft / vnd entlediget / vnnd vom Käyser Ludovico IV. erhalten / daß sie selbst einen Rath / Burgermeister / vnd Zunfftmeister / vmbs Jahr Christi 1346. erwöhlet hat. Vnnd haben die folgende Käyser sie noch mehrers befreyet.

Vnd ist diese Statt / vermög Käysers Sigismundi ertheilten Privilegii de dato 1433. versehen / ob jemand zu jhr ins gemein etwas zu sprechen / oder zu fordern / daß er solches entweder bey einem Ersamen Rath der Stätte Memmingen / Gemünd / oder Biberach / (als welche Räthe der Statt Vlm Privilegiati Judices seyn) thun solle. So ist die eine vnter den vier außschreibenden Stätten; vnd hat der ReichsStätte in Schwaben vnd Francken Archivum in Verwahrung. Jhr Monatlicher einfacher Reichs Anschlag zum Römerzug ist 25. zu Roß / vnnd 150. zu Fuß / oder an Gelt monatlich 900. Gülden / vnd zu Vnterhaltung deß Cammergerichts deß Jahrs 425. Reichsthaler. Es sitzen im Rath 41. Personen / darunter Anno 1641. sich 24. von den Patriciis, vnnd 17 von der Kauffleuthe / Krämer / vnnd andern Zünfften befunden.

Vnd auß diesen werden die fürnembste Aempter bestellet / als da seyn die Duumviri, so man die Zween Herren RathsEltere nennet. 2. Die drey Burgermeister / deren einer ein gantzes Jahr regieret. 3. die fünff Geheymen / so mit den Zweenherren Raths-Eltern / den gemeinen Rath machen / vnd jhren besondern Secretarium haben. 4. Die zween Herrschafftpfleger / an welche der Vnterthanen auf dem Lande Sachen gelangen. 5. Drey Stättrechner / oder Stewerherrn / so mit den Gefällen / Stewren / etc. vnnd der Außgab vmbgehen / auch auff gute Sitten / vnd Policey-Ordnungen / vnd dergleichen / sehen / vnd viel zuverrichten haben. 6. Zween Kriegsherren. 7. Zween Spitalpfleger. 8. Drey Aediles, Kirchen-Bawpfleger / oder Kirchen- ynnd Schuelherren, welche in hohen wichtigen Sachen / so den Kirchen- vnd Schuelstand angehen / noch 3. andrer Oberherren / welche man die Religions Herren / das ist / die geistliche Räth / zu nennen pflegt / haben / deren die zween gemeiniglich die beyde Herrn RathsEltere seyn 9. Drey Handtwercksherren / für welche die Jrrungen / so sich der Gewerb / vnd Handthierungen halber / vnd bey den Handwercken / eraignen / gebracht werden. 10. Zween Bawherren / so auff der Statt gemeine offentliche Gebäw / vnd was denen anhängig / Achtung zu geben / vnd zubestellen. 11. Drey Oberpfleger / vor welchen die Vormünder der Witwen / vnd Waisen / Rechnung thun müssen. 12. Zween Zeugherren / welchen das Zeughauß / Geschütz / Rüstungen / etc. anvertrawet seyn 13. Zween Proviandtherren. 14. Baw- vnd Fewergeschworne / welche mit allerhandt Bürgerlichen Gebäwen / etc. vnd daher sich eraigenden Strittigkeiten / sampt jhren zugebenen Werckmeistern / etc. vmbzugehen haben. 15. Drey deputirte Herren zum Einquartieren. 16. Zween Holtzamptsherren / deren gleichwol einer bißweilen nit deß Raths ist. 17. Zween Eininger / oder Censores, vor welchen straffwurdige Sachen / Rauffhändel / vnnd dergleichen / abgehandelt werden / vnd vmb geringe Schulden geklagt wirdt / welche auch die Gefangene verhören. Diese wechßeln alle Monat ab / vnd werden darzu alle Herrn deß Raths / so nit in hohen Aemptern sitzen / oder deß Obergerichts seyn / gezogen.

Neben diesen Aemptern seyn auch Kloster- vnd Samlungspfleger; in der Statt / vnd ausser derselben / vber das Kloster Söfflingen; so auch des Raths: Jtem / zwölff Allmosenherren beydes bey der Statt Gemeinen: Vnd dann der Frembden AllmosenKasten / diegleichwol alle viertel Jahr abwechslen / vnd nur Drey auff einmal sitzen / vnd / ausser ein oder zween nicht deß Raths seyn. Jtem / Barchet- Woll- Leinwat- Wüllin-Tuch / Fleisch / Bier / Brodt / etc. Schawer / darunter auch Theils deß Raths seyn. So hat es auch allda ein Ober- Ehe- vnd Vntergericht. Vnnd sitzen im Obergericht / neben dem StattAmman / so ein Doctor der Rechten / zwölff Herrn deß Raths. Jm Ehegericht seynd / neben gedachtem StattAmman /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 205. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_268.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)