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Regiment / vnd Landgericht / in dieser Statt / so Oesterreichisch / ist / darbey das Schloß Nellenburg ligt / vnd ein fruchtbare liebliche Landschafft hat. An. 1499. ward diese Statt von den Schweitzern vergeblich belägert. An. 1552. den 19. Aprilis / seyn die Protestierende confoederierte Teutsche Fürsten hieher kommen / vnd hat jhnen jhr Bundtsverwandter / König Henricus II. in Franckreich / allda das Gelt erlegen lassen. Stumpfius in der Schweitzer / vnnd Dilichius im andern Theil der Hessischen Chronick / pag. 322. Item. Sleidanus lib. 24. p. 702.


Stollhofen /

Ist ein kleiner / aber vester Marggräffisch Badischer Ort / auff der Landstrassen / vier Meil von Straßburg / nach Stutgart wärts / vnd zwo Meilen von Rastatt gelegen: Ist ein vornehmer Paß / der von den Schwedischen zweymal erobert / aber wider verlohren worden. Ligt gar eben; vnd ausserhalb ein zimlicher Fleck / als eine Vorstatt / oder besonders Stättlein. Anno 1644. als sich die Frantzosen der Oerther herumb bemächtigten / ist auch Stollhofen mit Sturm vbergangen / vnnd der Commendant vnder das Thor gehenckt worden.


Stotzingen /

Stättlein / vnnd Schloß / zwischen Gundelfingen vnnd Langenaw / von jedem Orth ein Meil / vnnd drey Meil vnterhalb Vlm / ein kleinen Weg ob der Brentz / gelegen / den Freyherren / vom Stein gehörig. Anno 1329. kauffte Bertholdus Tertius, Probst zu Heerbertingen an der Brentz / das Jus Patronatus allhie. Anno ein tausendt dreyhundert acht vnnd siebentzig / haben die Stätt / als Augspurg / Vlm / vnnd andere / diß Stättlein eyngenommen. Crusius in Annalibus Suevicis, parte secunda, folio 393. Caesar in der Augspurgischen Chronick / part. 2. fol 126.


Stulingen.

Statt vnnd Landtschafft hinder dem Klettgöw / vorhin den Grafen von Lupffen zuständig; welche Herr Conrad von Pappenheimb / deß ohnlangst verstorbenen Reichs-Marschallen / Herren Maximiliani von Pappenheim / etc. Herr Vatter / Anno 1582. eygenommen / als eben Graf Heinrich von Lupfen ohne Manns-Erben abgestorben / vnnd Juncker Heinrich von Vlm Landvogt daselbsten war. Es hat zu Stulingen auch ein Schloß / vnnd solle solche Landgraffschafft / so ein kleines Ländlein von fast zwo Meil / jetzt Fürstenbergisch seyn / als durch Heurath deß Hochwolgedachten Herrn Maximiliani von Pappenheim Fr. Tochter / an Herrn Friderich Rudolffen / Graffen von Fürstenberg / mit andern Gütern in Ober Schwaben gelangt. Solle viel Juden allda geben. Stumpfius in Chron. Helvet. & Relationes. P. Bertius hält dieses Stulingen für deß Ptolomaei Taxgetium, lib. 1. rer. German. pag. 110.

Crusius sagt / daß in der Landgraffschafft Stülingen erstlich seye das Dorff / Vnder-Stülingen / hernach das Stättlein Stülingen; vnnd dann drittens das Schloß Stülingen auff dem Berg. Es gehörte vorhin diese kleine Landtgraffschafft / wie oben gedacht / Herrn Reichs-Marschallen Maximilian von Pappenheim / von dessen einigen Tochter / hochgedachter Herr Graf von Fürstenberg einen jungen Herrn; von der andern / oder jetzigen Gemahlin aber / einer gebornen Gräfin von Hanaw / vnnd vormals vermählten Rheingräfin / im Meyen / Anno 1650. nur ein Fräwlein im Leben gehabt hat / wie damaln berichtet worden ist.


Stutgart.

Diß ist die HauptStatt im Hertzogthumb Würtemberg / welches Hertzogthumbs Gräntzen seyn vom Morgen Elwangen vnd Giengen / vom Abend das Marggrafthumb Baden / der Schwartzwald / vnd das Elsaß; von Mittag die Thonaw / vnnd das Vlmer

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 176. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_231.jpg&oldid=- (Version vom 28.5.2018)