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Beschreibung des SchwabenLands.


Es seyn die Schwäbische Völcker / deren von etlichen 54. vnd darunter die Hermunduri, Narisci, Marcomanni, Quadi, Marsingi, Burii, Semnones, Lygii, Burgundiones, Gothones, Lemovii, oder Heruli, Rugii, Carini, Longobardi, Deuringi, Caviones, Angli, Varini, Eudoses, Suardones, Nuithones, Osi, Gothini, vnd jenseit deß Meers die Sitones vnd Suiones, gezehlet werden / vor Zeiten groß / mächtig vnd berümbt gewesen / vnd haben sich in sehr vil Länder außgetheilet. Als aber nachmals die Gothen / Burgunder / Wandaler / Marcomanner / vnd andere / vnter ihren eygenen Namen sich bekandt gemacht / so haben die Römer allein / die Hermunduros, vnnd ihr Land / für Schwaben gehalten / welche Hermunduri, als die Alemanner in die Schweitz geruckt / folgends / an diser statt / biß an den Vrsprung der Thonaw / vnd ferners in Rhaetiam, biß an den Bodensee / sich gesetzt / vnd diesem Land den Namen geben / welchen es noch heutiges Tags behält / vnd nach jnen das Schwaben-Land genannt wirdt: Dessen Grentzen seyn von Morgen Bäyern / vom Abend der Rhein vnd Elsaß / von Mittag das hohe Tyrol / vnd Schweitzerisch Gebürg / vnnd von Mitternacht Franckenland / vnd die vntere Pfaltz.

David Chytraeus, vnd Marq. Freherus wollen / daß Heydelberg noch in Schaben lige / vnd daß der Necker daselbst Schwaben vnd Francken theile / also daß Schwaben disseits / vnd Francken jenseit deß Neckers vnd der Brücken lige / wie dann das Craichgöw noch in Schwaben ist. So gehöret auch / den Grentzen nach / das Brißgow / disseit deß Rheins gelegen / noch zum Schwaben-Land.

Jacobus Schopperus ziehet auch das Turgow / Ergow / vnd Nordgow / hieher / Welcher / sampt Munstero vnd Crusio, sonsten folgende Ländlein in Schwaben setzet / als den Bodensee / vnd was darumb gelegen / das Algöw / Hegöw / Klettgöw / die Landgraffschafft Bar / das Thonawthal / das Lechthal / die Marggrafschafft Burgow / die Alb / die Graffschafft Hohenberg / den Schwartzwald / die Mordnaw / sampt der Marggrafschafft Baden / das Würtenbergerland / Craichgöw / Albuch / den Hanenkam / Hertenfeld / das Kochenthal / Viragrund / das Wernitzerländlein / das Rieß / das Remßthal / vnd das Brentzthal.

Matthaeus Dresserus, in Beschreibung der Statt Augspurg / meldet / daß der Schwäbische Craiß in 4. Theil getheilet werde. In dem ersten sey das Hertzogthumb Würtenberg / die Stätte Vlm / Reutlingen / Eßlingen / Nördlingen / Heylbrunn vnd Hall: Im andern / die Marggrafschafft Baden / die Statt Rottweil / etc. Im dritten / die Stiffter Costnitz / vnd Kempten: die Stätte Bibrach / Ißna / vnd Lindaw: Im vierdten / das Stifft vnd die Statt Augspurg / Kauffbeuren vnd Memmingen.

In der Schwäbischen Craißverfassung de Ann. 1563. ist der Craiß in folgende vier Viertheil ab- vnd eingetheilet.

Das erste Vierteil hat dise Stände: Von Fürsten / Würtenberg: Von Praelaten / Elwangen / Elchingen: Von Grafen vnd Herren / Helffenstein / Oettingen / vnd Graveneck: Von Stätten / Vlm / Reutlingen / Eßlingen / Gmünd / Weil / Heylbrunn / Wimpffen / Hall / Dünckelspiel / Popffingen / Giengen / Aalen / Nördlingen / Wörd. Dessen Viertheils Gräntz von Bruhrhein an die Marggraffschafft Baden / nach dem Fürstenthumb

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_010.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)