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Letztern / den vierdten Theil deß Theatri Europaei Meriani, fol. 844. b. seq. Von andern Sachen aber / so hieoben vermelt / G. Braunen im vierdten Theil seines Stättbuchs / (welcher im Register den Michael von Isselt / der deß Surii Histori vermehret hat / was im Jahr 1585. da vorgangen / anziehet;) Johan. Angel. à Werdenhagen, de Rebuspubl. Hanseat. part. 4. cap. 2. fol. 14. P. Bertium lib. 3. Rer. German. pag. 627. Casp. Ens in delic. apodem. pag. 143. Munster. lib. 5. cap. 169. Meteranum in den N. Historien / p. 143. Und Adr. Romanum in p. Theatro Urbium. Das Holtz bey Neuß / wird der Herderbusch genannt; wie in der Franckfurter Frühlings-Relation / deß Jahrs 1642. am 78. Blat / stehet. Und in der Herbst-Relation deß 44. Jahrs gesagt wird: Daß seydhero diese Statt / die Hessen inngehabt / solche mit sieben Bollwercken zu einer Real-Vestung gemacht seye.


Rheinberg / oder Berck / am Rhein / auff der Seiten gegen Mittag / nahend Budberg / vnnd dem stattlichen Kloster Camp / zwischon Orsoy / vnnd Burick / acht Teutscher Meilen von Cölln / auff dem Gallischen Boden / vnfern von der Graffschafft Moers / vnnd Statt Niderwesel / welcher letzte Ort aber auff der Germanier Seiten / gelegen. Es gehöret Rheinberg eigentlich dem Ertzstifft Cölln; wiewol bey den Niderländischen Kriegen / ein / vnnd der ander Theil / wegen deß bequemlichen Lagers / vnd daß sie selbigen Stiffts / letzte Statt am Rhein ist / sich deren bemächtiget / vnd sie sehr bevestiget haben. Ist ziemlich groß / mit einem doppelten Wall / vnnd Graben / versehen / sehr bequem / so wol zur Handthierung / vnd Nahrung / als auch / wie gesagt / zu dem Krieg. Hat darneben einen stattlichen Zoll / so die auff vnd abgeführete Güter allda erlegen müssen. In dem Cöllnischen Krieg beyder Bischöffe / gegen einander / ist sie den Staaden in die Händ gefallen. Der Hertzog von Parma / hat sie hernach Anno 1586. ein Monatlang vergebens belägert; welche Belägerung folgends der Marggraff von Varrabon außzuführen vermeynet / aber darüber sein Leben gelassen hat. Endlich / hat sie den 30. Januarij / Anno 90. Graff Carl von Manßfeld / erobert: Folgends Anno 1597. nach zehentägiger Belägerung / den 2. Augusti / auch Graff Moritz von Nassaw / mit Accord / deme sie aber den 15. Octobris deß folgenden 98. Jahrs / Don Franciscus von Mendoza, Admirant von Aragonien / wider abgenommen. Zu Ende deß Julij Anno 1601. bekam dieselbe gemelter Printz / als er tausend Mann darvor verloren hatte / abermals: Ward aber den Herrn Staaden im Jahr 1606. vom Marggraff Spinola wider entzogen; Vnd dann Anno 1633. denselben wider / durch den Printzen von Oranien / Herrn Heinrich Friderichen / auff beschehen Accord / zugestellet; vnnd haben noch zur Zeit die vereinbarte Niderländische Provintzen allda eine Besatzung. Sihe den Emanuel von Meteren / vnd die ihn vermehret / in den Niderländischen Historien; vnnd den Nassawischen Lorbeer-Crantz / p. 125. seqq. vnd 274.


Reimbach / nennet Trithemius Rinbach / so auch ein Chur-Cöllnisches Stättlein / Schloß / vnd Zoll / zwischen Cochenheim / vnd Meckenheim (so auch ein Cöllnisches Stättlein) gegen der Eyffel / vnd dem Stifft Trier / gelegen / ist.


Zons / Stättlein / Schloß / vnnd Zoll / vnter Cölln / zwischen Monheim / vnd Reuß / oder Düsseldorff / am Rhein / vnd auff Gallischem Boden gelegen / vnd dem Herrn Churfürsten zu Cölln gehörig. Wird Lateinisch Sontina genant. Ertzbischoff Sigisfridus zu Cölln / hat diß Schloß allhie / wie auß einer alten Schrifft in demselben zuersehen / erbawet. Hat ein gute Mawer / vnd innwendig Häuser von Ziegelsteinen. Die Innwohner nehren sich meistenteils ab dem Ackerbaw. Dann der Boden herumb allerley Getraid träget. Anno 1620. den 16. Martij / ist dieses Stättlein / biß auff das Schloß / vnd fünff Häuser / mit vielem Getraid / vnd Viehe / gantz abgebronnen. Den 10. Junij deß 1642. Jahrs / lägerten sich die Keyserische / vnnd Bayrische / vmb Wöringen / vnd Zons / vnnd verschantzten sich daselbst / als sie von Cölln herab / wider die Frantzosen / Weymarische / vnd Hessische / angezogen waren.


Zulich / Züllich / Zulch / oder Zulpich / Tulpetum, nahend Münster Eyffel / Eußkirchen / Nideck / Düren / Berchem / vnd Kerpen / gelegen. Es vermeynen Theils / daß deß Taciti Tolbiacum, an den Gräntzen der Agrippinenser / oder Cöllner / wie er den Ort / vnd sein Lager / im vierdten Buch seiner Historien / nennet / vnd beschreibet / eben dieses Zulich / der Sicambrer / die hernach / als sie vber Rhein gesetzt / Gugerni genant worden / Fleck / vor Zeiten Zulpeche genannt / gewesen / daselbsten König Clodovaeus, oder Ludwig der Erste / in Franckreich / ein herrlichen Sieg / so ihn / daß er ein Christ worden / bewegt / wider die Alemanner / erhalten hat. Frodoardus Rhemensis, nennet diesen Ort / in Annal. 925. Tulpiacum; vnd sagt Freherus part. 2. Origin. Palatin. cap. 8. pag. 30. et 31. Daß vor Zeiten die Pfaltzgraffen allhie Vögte gewesen / die den Graffen zu Gülich ihre Gerechtigkeit zu Lehen geben / vnnd biß auff seine Zeit continuirt haben; nämlich / die Kasten-Vogtey / sampt vnser Frawen Kirch daselbst / vnnd dem obersten Gericht / Pallentz genant / inn- vnd ausser Zulpeche / mit allen Zugehörden. Es mag aber hiemit eine Gelegenheit haben / wie es seyn kan: So geben doch andere das Stättlein Zulich / dem Ertzstifft Cölln Trithemius, in dem Leben Churfürst Friderichen deß Sieghafften / Pfaltzgraffens / nennets Zulwich / vnd sagt: Daß er solches / als er seinen Bruder / Ertzbischoffen Ruperto zu Cölln / zu Erlangung der versetzten Stiffts-Orter / verhülfflich gewesen / eingenommen habe. Anno 1642. legten sich die Weymar- vnd Hessischen vnierten Völcker / vnnd

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Matthäus Merian: Topographia Colonia et al.. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1646, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Mainz_Trier_K%C3%B6ln_092.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)