ligen. Daß aber E. Wol E. Str. V. Fürs. W. ich solchen Anfang / oder ersten Theil / vnderthänig vnd dienstlich zuschreibe / vnd dedicire / geschicht Erstlich darumb / dieweil ein vhralter Gebrauch ist / daß man zu newen Büchern vornehme Patronen vnnd Beschützer derselben suchet vnd nimmet. Zum Andern deßhalben / weilen dieses von Rechtswegen E. Wol. E. Str. V. Fürs. W. sampt vnd sonders / gebühret / als von denen / ihren Orten / Gebiet / Stätten / vnd Landschafften / (die bey diesem Teutschen Krieg / vor andern vielen / durch Gottes Gnad / in ziemblichen Wohlstand vnd Frieden gesessen) es redet. Vnd dann zum Dritten / dieweil ein jeder sein Vatterland zu lieben vnd zu ehren schuldig ist / welches vns demselben fest verbunden: Wir auch der Erden / die vns herfür geben / vnd welche wir mit vnseren Leibern erstlich berührt / auff derselben gestanden / vnd ihren Lufft zu vns genommen haben: allda vnsere Kindheit geweinet vnd gespielet hat: vnd vnsere Jugend aufferzogen vnnd geübet worden ist / stätigs eingedenck seyn: vnd derselbigen Flüsse / Felder / vnd andere Lustbarkeiten / immerdar mit den Augen vnsers Gemühts anschawen vnd behertzigen: Daß ich daher / als in der Löblichen Eydgnoßschafft / nemblich in der Statt Basel / geboren / mit diesem zwar kleinen vnd geringen Wercklein / in etwas wenigs mein gute Affection zu meinem Vatterland / vnnd gantzer hochmögender Eydgnoßschafft / möchte verspüren vnd sehen lassen / so ich lieber / wann es in meinem Vermögen were / in etwas besserem zu verbringen wünschete. Gelebe dahero der hohen Hoffnung / bitte auch deßwegen vnderthänig / gantz dienstlich vnnd hoch fleissig / Ew. Wol E. Str. V. Fürs. W. werden den guten Willen vor das Werck / vnnd dieses Geringfüge / in dero großgünstigen Schutz vnnd Schirm auffnehmen / vnd dero mich vnd meine Studia, in Gnaden / vnd großgünstiger Wolgewogenheit lassen befohlen seyn; Die ich damit dem Macht-Schutz Gottes deß Allerhöchsten / zu ferrner glückseeligen biß daher / vnder den benachbarten Kriegs-Vnruhen vnd Waffen / florirenden vnnd friedlichen Regierung / vnd allem andern behäglichen Wolergehen / vnderthänigen vnd besten Fleisses befehlen thue. Datum Franckfurt den 9. Aprilis, 1642.
E. Wol E. Str. V. Fürs. W.
Vnderthänig vnd dienstschuldig befliessener
Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_009.png&oldid=- (Version vom 6.1.2019)