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Rando, ein Teutscher Herr / auch zerstöret / davon ingleichem beym Marcellino zusehen. Von den Hunnen / vnnd ihrem König Attila, hat dieser Ort gleiches erfahren. Venantius Fortunatus gedencket auch einer Zerstörung. Anno 872. ist diese Statt durch Erdbidem zu Grund gangen. Anno 893. hat sie Keyser Arnolphus belägert / vnd erobert. Keyser Otho der Erste / hat sie auch lang belägert / aber nicht erobert. Anno 1081. ist sie meistentheils in Fewer auffgangen; auch Anno 1137. mit dem grösseren Münster verbronnen. Anno 1163. ist sie vom Keyser Friderico Barbarossa zerstöret worden; wiewol theils solches seinem Vatter / Hertzog Friderichen in Schwaben / zugeschrieben; von welchem allem / vielgedachter Serarius cap. 8. Rerum Mogun. zulesen. Anno 1329. als die von Meyntz den Churfürst Balduin von Trier zu einem Pfleger dieser Kirchen / nicht wolten annehmen; so ist ihnen von ihme grosser Schad zugefüget worden; biß Er sie bezwungen hat; wie dessen Kyriander in seiner Trierischen Chronick part. 15. fol. 185. Bericht thut. Anno 1389. ward offenbar / daß man zu Meyntz mehr dann sechs hundert Jahr / oder länger / heimlich geglaubt / daß man nimmer nicht andere Heiligen anruffen solte / dann sie beteten vor niemand: Item / sie hielten / daß zween Weg weren / wann ein Mensch gestorben wer / so führe er gen Himmelreich / oder in die Hell: Item / hielten sie in ihren Sitten / daß ein purer Laye möchte also wol consecriren / als ein Pfaff: Item / sie hielten / daß der Bischoff / oder der Pabst / kein Ablaß möchten geben: Item / hielten sie / daß das Gebott / Allmosen geben / Messen / vnd Fasten / das hülffe alles nichts die Seelen / denen man das nach thäte; stehet in der Limpurgischen Chronick am 45. vnnd folgenden Blat. Anno 1462. als Adolph Graff von Nassaw / von dem Papst Pio II. wider den Ertzbischoff Dieterum von Eisenburg / erwöhlet worden / hat er die Statt bey Nachts / den 27. Octobris ein- vnd ihr die Freyheit genommen / vnd sie / wie auch oben gesagt worden / auß einer Reichs- zu einer Fürsten-Statt gemacht; vnnd sollen der Bürger damaln auff die fünffhundert blieben seyn; Davon / vnter andern / auch Bruschius cap. 2. de Episc. German. pag. 19. vnd die Speyrische Chronic Lehmani lib. 7. cap. 107. zu sehen: Da vorhin / von der Römer Zeit an / allweg allhie ein Hertzog sich / im Namen deß Reichs / auffgehalten / biß solche Würde abkommen / vnd die Statt sonsten durch die Keyser regiert worden ist. Anno 1552. hat Marggraff Albrecht von Brandenburg / wie auch oben allbereit Anregung geschehen / sich an diese Statt gemacht / vnnd die Kirchen S. Victoris, Albani, heilige Creutz / vnd die gantze Carthauß verbrent; so noch Anno 1604. nur das alte grosse Gemäwer gehabt haben / vnnd nicht gebessert worden seyn. Anno 1631. den 13. Decembris, nahm diese Statt der König auß Schweden / Gustavus Adolphus, mit Accord ein; da dann solche zuvor / vnd hernach / mit Schantzen / vnd sonsten / auch zweyen Schiffbrücken /wol versehen worden / deren eine vber den Rhein zu dem Flecken Cassel / vnd eine vber den Mayn / bey Costheim / gienge. Vnd ist auch an dem Ort / wo der Mayn in den Rhein kompt / die newe Vestung Gustavusburg / auff gemelten Königs Befehl / zu erbawen angefangen / vnd daselbsten viel alte Gemäwer / von Romanischen Gebäwen vnd Bildern vnter der Erden gefunden / deren etliche Stein an die Pforten daselbsten versetzt worden: Folgends vom Schwedischen Reichs-Cantzler / Axel Oxenstirn / etc. befreyet; Aber Anno 1635. den 18. Septembris, von den Schwedischen verlassen / die Stück / vnd Munition hinweg geführet; vnd hernach von den Keyserischen eingenommen / vnd besetzt worden; Wiewol solchen Ort die in der Statt Meyntz ligende Schwedische Besatzung / den 2. Septembris, alten Calenders / dieses 35. Jahrs / wider vberfallen / vnd das / so sie nicht hinweg bringen können / verbrent haben. Aber nicht lang hernach / nämlich / im Decembri, musten die Schwedischen den Keyserischen die Statt Meyntz selbsten / auff gemachten Vertrag / vbergeben. Nach dem allda etlich hundert Häuser vnnd schöne Gebäw / in der Statt nidergerissen worden. Von welcher Zeit an sie der Herr Churfürst wider besessen / biß Anno 1644. den 16. Septembris, solche von den Frantzosen vnter dem Duc d’ Anguiene, mit Accord eingenommen / vnd besetzt worden. Man zehlet ausser anderer grossen Zusammenkünfften / so allhie angestellet worden / allein drey vnd zwantzig Concilia, darunter gleichwol eines zu Tribur / darinn der Ertzbischoff Hatto von Meyntz praesidiert hat; vnd eines / so zu Selingstatt gehalten worden / gewest; welcher letzte Ort aber heutiges Tags auch Mayntzisch ist.

Was zum Beschluß das Bisthumb allhie anbelangt / so hat solches Anno Christi 80. angefangen / vnd war der erste Bischoff / vnnd Märtyrer S. Crescens, deß heiligen Pauli Lehrjünger / so bey 22. oder 23. Jahr allhie gelehrt / vnd Anfangs in S. Hilarii, nachgehends S. Albani Kirch begraben worden ist. Ihme haben gefolget S. Marinus, S. Crescentius, S. Cyriacus, S. Hilarius der Märtyrer / B. Martinus, S. Celsus Märtyrer / S. Lucius, S. Gothardus, S. Sophronius, S. Herigerus der Märtyrer / S. Rutherus, auch ein Märtyrer / S. Avitus, S. Ignatius der Märtyrer / S. Dionysius, S. Ruthbertus, S. Adelhardus, S. Lucius Annaeus Romanus, den die Arrianer Anno Christi 343. vmbgebracht haben sollen / S. Maximus, Sidonius I. Sigismundus, Lupoldus, Nicetius, Marianus, S. Aureus Märtyrer / Eutropius, Adalbertus, Radherius, Adelbaldus, Laudfridus, Ruthardus, Sidonius II. Wilebertus, Ludegastus, Rudhelmus, Luthwaldus, Leowaldus, Richbertus, Geroldus, so der XXXIX. vnter Carolo Martello, vnd Carlomanno, gewesen / vnnd von den Sachsen in der Schlacht vmbgebracht worden ist. Ihme hat succediert sein Sohn Gervilio, (den Brouuerus

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Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite IV. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_241.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)