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so An. 1453. gestorben / herkommen seynd: Darauff es an Landgraff Ludwigen / Fürsten in Hessen / kommen.

Im Jahr 1396. auff einen Morgen frühe / als die Wächter von den Mawren waren gangen / ist dieser Platz erstiegen / vnnd gewonnen / vnnd alles dargenommen was man geneids fand / gar geplündert vnd verbrant: Wie die Limpurgische Chronic am 56. Blat meldet. Als im Jahr 1547. die Vestungen / Cassel / Giessen / vnnd Rüsselsheim / durch Graff Reinharden von Solms geschleifft worden / so bliebe / laut der Käyserlichen Capitulation / diese Vestung stehen; wiewol sie der Graff auch gern gehabt hette / deme aber Heintz von Lüdder / so darinnen lag / zu wider gewest ist. Dann als in wehrender Verhafftung LandGraff Philipsen Käyser Carl der Fünffte dem Graffen von Solms befahl / die Vestung in Hessen zu schleiffen / vnd er mit 500. Pferden vor Ziegenhain kam / vnd die Vbergab begehrte / gabe Heintz diese Antwort: Sein Herr der LandGraff were jetzo gefangen / daher er auß Zwang solches hette müssen vnderschreiben: Der Käyser solte ihn ledig lassen / was er ihm alsdann befehle / das wolte er thun: Er gestünde ihm nichts an der Vestung / sie were jetzo sein: Er solte sich von dannen machen / in die nechste Statt Treysa / wo er das nicht bald thäte / wolte er ihme den Weg mit den grossen Carthaunen weisen. Darauff er abgezogen.

Die Vestung an ihr selbst / ist / von einem ziemblich hohen erdenen / vnd starcken Wall / mit 4. Bollwercken / auff die alte Manier / gemacht; hat nur ein Thor / vnd rings vmbher zween braite Wassergräben; darzwischen / wie auch zwischen den Bollwercken / etliche Rävelin gebawet seyn; vnd ist durch den letzt verstorbenen Lands-Fürsten / Herrn LandGraff Wilhelmen den Fünfften / die Vorstatt Weichhauß / oder Weihauß / genant / auch mit einem Wall versehen / vnd in Defension gebracht worden. Es ist die Vestung sonst mit allem wol versehen / vnd hat sehr stattliche / vnnd vnderschiedene steinerne Proviant Häuser; wie auch in der Statt eine schöne Roß: vnd Handmühlen. Das Zeughauß ist auch zimlicher grösse / vnnd mehrentheils von gebackenen Steinen gebawet; darinnen eine sehr grosse Anzahl stattlicher Metalliner Stucken / gantzer / vnd halber Carthaunen / Feldschlangen / vnd anderer Geschütz / vnd darüber ein schöner Boden / so groß das gantze Hauß ist / mit allerhand Waffen / vnnd Büchsen / wol erfült zu sehen. Wie dann diese Vestung / im nächsten Krieg / nie eingenommen worden ist. Das Schloß in der Vestung ist theils ziemblich alt / doch von schönen sehr hohen / liechten Gemächern / vnd Sälen. Vnnd hat Herr Land-Graff Moritz dasselbe nicht allein sehr ernewert; sondern auch noch darzu einen gantz newen Baw / mit vielen Gemächern / daran gesetzt. So seyn zierliche Gallerien / oder Gänge / von einem Gebäw / zum andern / an diesem Orth zu sehen: ist auch ein fein bequemer Marstall im Schloß / darinn es zween Höfe hat / worunder der eusserste / vnd grössere / mit allerhand zum Vorwerck gehörigen Gebäwen / vmbgeben ist. Die Statt ist an sich selbst; wie auch die Kirche / sehr klein; doch mangelt darinnen kein Handwerck / so da etwan in einer solchen Vestung nöthig were; ist auch dieser Orth zur Hoffhaltung gar bequem / in massen die gantze Graffschafft mit Frucht / WiesenWachs / Gehöltz / Wildbahn / insonderheit an menge schöner grosser Teiche / vnnd Fischwasser / als schier kein Orth in gantz Hessen / (darunder sonderlich der Leimbsfelder / vnd Landsberger /) versehen ist. Aber / wegen deß Morasses / vnd enge deß Orths / ist der Lufft etwas vngesund; hat auch keine sonderliche Gärten allda.

Das Ampt hat viel / vnd wol auff etliche vnd 20. feine Dörffer / vnnd Höffe / welche aber in dem leydigen Kriegswesen / sonderlich deß Jahrs 1640. sehr verbrennet / vnd verwüstet worden seyn. Hierinn ligt das absonderliche Gericht / vnd der grosse Flecke Frillendorff / vnd gleich daran / das Closter SpießCappell / da bey unfern im Walde noch ein altes zerstörtes Gebäw / oder Gemäwer / zu sehen / bey welchem / vor Zeiten / die Landgraffen zu Hessen / beyder Fürstenthume / die Landtäge / sonderlich in Kriegszeiten / gehalten. Vnnd wird dieser Orth der Spieß genant / der dabevor vor die mitte deß Landes ist gehalten worden. In diesem Ampt ligt auch / auff einem Berge / das alte Schloß / die Landsburg

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_224.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)