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Rüsselsheim.


Rüsselsheim / ein Fürstlich Darmbsttatisch Schloß vnd Vestung mit Wällen / Graben vnd vier Rundeln / starck versehen. Ligt am Vfer deß Mayns / ein Meyl wegs oberhalb Mäyntz / an einem sehr lustigen fruchtbaren Orth. Im Jahr 1521. wurde Landgraff Philipps zu Hessen / vom Käyser Carolo V. belehnet / mit dem Burgerlichen Baw / vnnd dem Statt-Gericht allhier. Item mit der Freyheit / daß er vnnd seine Erben eygen Gewächs / auch was sie zu ihrem Baw bedörfften / den Rhein auff vnnd ab Zollfrey führen möchten / bey Poen zwey hundert Marck Goldes / denen vnsaumlich zu erlegen / so ihnen deßwegen eintrag thun wolten. Im Jahr 1560. ist diese Vestung besser fortificirt / die Mawer auffgeführt / die Schor darumb her erhöhet / vnd Wall vnd Graben renovirt: Auch A. 1645. viel daran verbessert worden.


Salmünster.


Ligt am Fluß Kintz / das gedachter Brouverus 2. Antiquitat. Fuldens. 11. pag. 147. Kincigam nennet: Von welchem Orth er schreibet / daß er vor Zeiten Salchemünster vnnd S. Petri in Salis Monasterium, in einem lustigen Thal / auß den vhrältisten Gütern deß Stiffts Fulda entsprungen / gelegen / genannt worden / Aber zu seiner Zeit vmbs Jahr 1612. kaum zween Priester habe erhalten können. Vnnd im 4. Buch am 323. Blat / schreibet er / daß Abbt Henricus VI. zu Fuld / der Anno 1353. gestorben / dieses Salis Monasterium, oder Sal. Münster / mit Thoren / Mawren / vnd dem Stattrecht / begabet habe. Daß solcher Flecken von Henrico von Hohenburg / sonst Fingerhut genandt / seye zu einem Stättlein gemacht / bezeugt auch Val. Müntzer in seiner Chronic fol. 150. b.

Deß Jahrs 1647. wurden die Hessisch-Darmstättische / allhie / durch den Schwedischen General von Königsmarck / vberfallen / vnd Graff Sigfrid von Hohenlohe / sampt dem gantzen Gräflich Nassawischen Regiments Stab / gefangen.


Sensenstein.


Diß Hauß / ein Meyl wegs von Cassel / ist A. 1374. von LandGraff Herman wider Hertzog Otten von Braunschweig / erbauwet worden. Dieser Hertzog Otto / der Malus, richtet ein Gesellschafft auff / die Sterner Gesellschaft genannt / die hatten alle Stern an ihren Röcken / die thäten Land-Graff Hermann grossen Schaden / vnnd baweten zu Trotz ein Schloß / den Sichelstein genannt / sagten / sie wolten drauff einschneiden / was Landgraff Henrich vnd Landgraff Ludwig außgeseet hetten. Dargegen von dem Landgraffen Hermann der Sensenstein gebawet / welches anjetzo denen von Weihen zuständig ist. Ist verfallen / vnnd nur ein Meyerhoff alldar.


Schlitz /


Oder Slitz / Slitissa, ein Stättlein in dem Rachen der Gebürg / nicht weit vom Fluß Fulda / gelegen / dessen Herren / gleiches Nahmens / das Lehen von dem Stifft Fulda tragen: wiewol sie nicht deß Abbts Religion seynd / sondern als Nobiles immediati deß Reichs / vermög deß Religion-Friedens / das Exercitium Religionis frey haben. Die Kirch allhie ist in der Ehr S. Margarethae eingeweyhet worden / wie beym Brouvero 2. Antiquitat. Fuld. 12. pag. 151. stehet: Anno DCCCXII. dedicata est Ecclesia in Slitisse, rogatu Baugolphi (Abbatis) à Richolpho venerabili Archiepiscopo Moguntiacensis Ecclesiae, XII. Kal. Oct. in honorem S. Margarethae Virginis.


Schlüchter.


Ein Stättlein vnnd vornehmes Closter / so Solitariense Coenobium genannt wird / gleich an den Fuldischen Grentzen / aber in der Herrn Graffen von Hanaw Gebiet / vnnd Würtzburgischen Dioecesi, gelegen; In Vorzeiten ist solch Closter in eine Schul verwandelt / vnnd der Reformirten Religion gewesen; vnnd gleichwol hat der Vorsteher desselben den Nahmen eines Abbts / vnnd wann er gestorben / seine Begräbnuß in der Closters Kirchen / vnder den andern Aebbten gehabt; welches aber dem Jesuiten Christophoro Brouvero lib. 2. Antiquitat. Fuldens. cap. 10. pag. 145. gar nicht gefallen thut: Daselbst er auch wider Thuanum schreibet / welcher sage / dz Petrus Lotichius zu Schlüchter /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_176.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)