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zu Grund / gütlich beygelegt / vnnd verglichen / auch dabey abgeredt vnd verabschiedet worden / daß dieser so mühsamlich geschlossener Vertrag / mit allen seinen Articulen / in diesen Reichs Abschied / in vim sanctionis pragmaticae, et legis publicae inter Contrahentes, eorumque Haeredes, confirmirt / vnnd bestättiget: Als wird jetztgedachter Vertrag / wie derselbe den 1. 11. Januarij dieses 1654. Jahrs / allhie verglichen / vnd vollnzogen worden / alles seines Inhalts / vnd mit allen seinen Clausulen, obbemelter bester massen hiemit bestettiget / vnnd bekräfftiget / dergestalt / daß derselbe / als ein sanctio pragmatica, vnd immerwehrendes statutum, et pactum gentilitium, im Fürstlichen Hauß Cassell / so wol von den interessirten Theilen / vnnd dero Mann Leibs Lehens Erben / vnd Nachkommen / als auch derselben Land vnd Leuthen / Vasallen / vnd Vnderthanen / wie auch sonsten / vnd insonderheit in allen / vnd jeden / Reichs / vnd andern Gerichten / vnd Außträgen / steiff / vnnd fest gehalten / vnd beobachtet / vnnd dargegen weder in: noch ausserhalb Rechtens / ichtwas an Hand genommen / oder gehandelt werden solle / bey Vermeidung Vnsers / vnd deß Reichs schwerer Vngnad / vnd bey Poen fünff hundert Marck Lötigs Golds. Wie dann auch in diesem Punct der obangezogene Friedens-Schluß / zu mehrer Beruhigung deß Reichs / vnnd Erhaltung guter Verständnüß / ins künfftig so wol im Fürstlichen Hauß Hessen Cassell / als Darmbstatt / fest / vnnd beständig / bey der darinn den Contraventoribus gesetzten Straff / ohnangefochten bleiben / gelassen / vnd observirt werden solle.

Vnd dieweil zwischen denen besagten beyden Hauptlinien / verwichene Jahr grosse Vneinigkeit / vnd gar ein offentlicher Krieg / gewesen / vnnd aber derselbe / durch Vnderhandlung Ihr Fürstl. Durchleucht / Herrn Ernsten / Hertzogen zu Sachsen / etc. deß Jahrs 1648. den 14. 24. Aprilis / zu Cassell / beygelegt worden; wie solcher Vergleich in dem 6. Theil deß Theatri Europaei, p. 414. seqq. völlig zu lesen; Als ist derselbe hierauff durch den General zu Oßnabrug / vnnd Münster / gemachten Frieden-Schluß / auch confirmirt worden. S. artic. 15. §. quod Controversias.

Ihre Röm. Käys. Mäyest. etc. Herr Ferdinand der Ander / haben der Darmstättischen Lini diese Freyheit ertheilt / daß der Regierende Fürst / so balden Er das 18. Jahr seines alters ergäntzet / gleich wie die Churfürsten / die Regierung seines Landes vber sich nehmen möge. So hat auch hochgedachte Darmbstättische Lini anjetzo die Reichs-Vogtey der Statt Wetzlar. Sonsten haben die Herren Landgraffen zu Hessen / die Glaits Gerechtigkeit durch die Wetteraw; vnangesehen die hohe Lands Obrigkeit dem Herrn Churfürsten zu Mäyntz / den Herrn Graffen von Solms / Hanaw / Isenburg / vnd Andern / gehörig ist / auch durch die Statt Friedberg selbsten: hergegen sich der Herr Churfürst zu Mäyntz / der Gleits-Gerechtigkeit / die Bergstrasse herab / auff Franckfurt / in der Hessischen Fürsten Gebiet / gebrauchet.

Es hat der Casselischen Lini Haupt / Herr Landgraff Moritz / so deß Jahrs 1632. gestorben / vnder andern Kindern / gehabt. 1. Herrn Landgraff Otten / der von 2. Gemahlinen keine Erben verlassen / vnnd Anno 1617. den 7. Augusti / verschieden / 2. Herren Landgraff Wilhelmen / der sich im nächsten Teutschen Krieg berümbt gemacht / vnnd Anno 1637. den 21. Sept. diese Welt gesegnet hat: von dero Gemahlin / Frawen Amalia Elisabetha / Herrn Graff Philipsen zu Hanaw / Müntzenberg / Fr Tochter / so Anno 1651. den 8. 18. Augusti / gestorben / haben Ihre Fürstl. Gnad. verlassen / Herrn Landgraff Wilhelmen den Sechsten / jetz Regierenden Fürsten zu Cassel / so An. 1629. den 23. Maij / gebohren worden / Anno 1649. mit Fräwlein Hedwig Sophia / Herren Churfürsten Georg Wilhelms zu Brandenburg Fr. Tochter / ehelich Beylager gehalten; vnd mit deroselben allbereit etliche Kinder erzeuget hat. S. Fürstl. Gn. ältiste Fr. Schwester / Fr. Aemilia, hat Anno 1647. zur Ehe bekommen Herrn Carl Heinrichen von Thouars, Printzen von Tarente, vnnd Talmont: Ein andere aber / namlich Fr. Charlotta, so Anno Anno 1627. den 20. Novembris / gebohren / ist Anno 50. den 12. 22. Hornung / Ihr Durchl. Herrn Churfürst Carl Ludwigen / Pfaltzgraffen bey Rhein / etc. ehelich beygelegt worden. 3. Herrn Landgraff Hermann / so Anno 1607. den 14. Augusti / gebohren / zu Rotenburg Hoff helt / in der ersten Ehe / Fr. Sophien Julianen /

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Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_015.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)