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von Seinsheim lib. 2. fol. 134. Dresserum in seinem Städtbuch / Abraham Sauern in Theatro parvo Urbium (der deß in Anno 1296. allhie gehaltenen Thurnirs / so der 16. in der Ordnung solle gewest seyn / auch gedencket) pag. 197. seqq. und den Autorem von den Reich-Vogteyen / so viel obgedachte gefreyte Richter anbelangt / am 138. Blat. Limnaeum de Jure publ. lib. 7. cap. 47. num. 3. 4. 5. et Wehnerum in Observat. pract. Christoph. Brouuerus lib. 4. Antiqu. Fuldens. p. 361. schreibet / daß deß besagten Marggraf Albrechts Schatz / in obvermeltem Einfall / mit aufgangen / und auch die Kirchen-Güter außgetragen / und von den Soldaten schändlich geplündert worden seyen. Anno 1631. den 1. Octobris, bekam diese Stadt der König auß Schweden in seinen Gewalt. Und hat sie hernach noch viel in diesem Teutschen Krieg außgestanden. Und ist folgends die meiste Zeit / eine Käyserliche Besatzung / weilen der Ort zimlich fest / und verwahrt / allhie gelegen: den 13. Aprilis 1647. als der Käyserliche General-Wachtmeister Herr Graff von Ladron das Commando darinnen gehabt / ist solche Stadt von den Schwedischen innerhalb wenig Tagen erobert worden. Theatri Europaei 5. Theil am 1336. Blat.

Was aber am Ende / wegen Marggraff Albrechts Schatz stehet / das widerspricht ein unlängsten auß Schweinfurth überkommener Bericht / und sagt: daß nicht deß gedachten Marggraff Albrechts Schatz / sondern der Fuldische / an 90. Kelchen / kostbarlich eingefasten Reliquien, schönen Kirchen-Zierat und Kleidern / so nach Schweinfurth geflehnet worden / durch den Raub und Plünderung / auch mit fortgangen. Sonsten wird vermeldet / daß die künstliche Brück allhie / so zwar nicht steinern / sondern Höltzern / insonderheit zu sehen sey; und daß diese Stadt mitten im Franckenland gelegen / daselbst der älteste im Rath allezeit der Reichs-Vogt / und weil er Praesident im Stadtgerichte / so sey er gleichsam befreyet / den Rath zu besuchen / oder in denselben zu gehen. Vor ihme seyn Burgermeister und Rath allhie in der ersten Instantz zu verklagen / welcher etliche Rathsherren und Schöffen von Nürnberg und Rotenburg an der Tauber zu sich nimbt; die Bürger aber müssen vor dem Stadt-Gericht zu Schweinfurth gesuchet werden. Sie giebt der Zeit Monatlich zum Reich einfach 4. zu Roß / und 25. zu Fuß / oder an Geld 148. fl. und zu Unterhaltung deß Cammer-Gerichts zu Speyer / Jährlich / wie ich gelesen / nach dem erhöchten Anschlag / 83. fl. 21. Kr. 4. Heller. Was der Schwedische Historienschreiber von der Eroberung dieser Stadt / den 5. Octobris, Anno 1634. durch die Käyserischen beschehen / berichtet / das mag man bei ihme im 2. Theil vom Schwedischen Krieg / f. 581. a. selber gelesen. Als folgends im Jahr 1647. den 14. Aprilis / Alten Calenders / der Käyserliche General Wachtmeister und gewesener Commendant allhie / ein Graff von Ladron den Schweden diese Stadt wieder auffgeben / so ist sie hernach besser verwahret und bevestiget worden.


Schweiningen.

Nahend Stätten / Guntzenhausen und der Altmüll / beym Hanenkam gelegen / ein schön vest Schloß / und Flecken / vorhin dem Königlich Dänischen General / Johann Philips Fuchsen / etc. (der in der Schlacht / bey dem Schloß Luder / oder Luther / im Augusto / Anno 1626. mit dem Käyserlichen Generaln / Graffen von Tilly / gehalten / blieben ist) jetzt Herrn Marggraffen von Brandenburg / zu Onoltzbach / gehörig / als durch die Herren Vormunder / von dem / wegen Kitzingen heimgegebnen Geld / wie verrichtet wird / zur Marggraffschafft erkaufft.


Selb.

Stadt und Ampt / Marggräffisch Culmbachisch. Bruschius, in Beschreibung deß Fichtelbergs / nennet Selb im Jahr 1542. nach einem namhafften Marckt / dardurch die Selb fliesse / im Selberwald.


Senftenberg.

Schloß und Ampt / Bambergisch.


Seßlach / oder Seßlich.

Städtlein und Ampt / Würtzburgisch.


Sindringen.

Städlein und Ampt / bey Oeringen / am Kocher / und Kochenthal gelegen. Gehört Herrn Graff Ludwig Eberharden von Hohenlohe / zu Pfedelbach hofhaltend. Hat vor diesem ein Stifft darinn gehabt. Es stehet in den Herbst-Relation deß Jahrs 1645. am 14. Blat / daß in besagtem Ampt Sindringen der Kocherfluß 4. Stund lang gantz still / auch im Anfang dessen das Wasser fast einer Ellen hoch gleich an sich gestanden / theils Orten gantz außgetrucknet / daß man trockenen Fusses durchgehen / auch die Mühlen

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Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_134.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)