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deren von Anfang bis jezto in 68. Jahren an der Anzahl 4. gewesen. nemblich Herr Doct. Philipp Cammermeister / Herr Doct. Georg Rehm / Herr Doct. Johann Christoff Oelhafen / und Herr Doct. Georg Richter / der solches Ampt annoch verwaltet / alle vier eines Edlen Hochweisen Raths der Stadt Nürnberg Consulenten. Bey wolermeldter Nürnbergischen Universität seynd / neben den lectionibus publicis, vor diesem auch vier Classes im Collegio gewesen / darinn die Jugend in artibus humanioribus statlich informirt / und alle Jahr / am Festag Petri und Pauli / nach außgestandenen examinibus, von einer Class zur andern / und endlich ex Classe prima ad publicas lectiones, in actu solenni, in Beyseyn der Herren Scholarchen und deß Herrn Procancellarii, von dem Rectore Magnifico, welcher zuvorn eine schöne Oration gehalten / ansehenlich promovirt / und einen jeden bey der Promotion / nach unterschied der Classen unterschiedliche silberne Praemia, darauff schöne Emblemata mit der Jahrzahl gemacht / verehrt / und dann besagte Emblemata, durch vier kurtze Orationes von 4. promotis Discipulis memoriter erkläret worden.

Nachdem aber das leydige Kriegswesen / im Römischen Reich entstanden / und auch umb Nürnberg / sonderlichen Anno 1632. sehr überhand genommen / hat ein Edler Hochweiser Rath / der lieben Jugend Nutzen im Studiren desto bequemlicher zu befördern / Anno 1633. obbemeldte 4. Classes von Altorff / in die Stadt Nürnberg transferiren / und das obgedachte Gymnasium Aegidianum nicht allein so weit wiederumb auffrichten / sondern auch hernacher Anno 1642. mit Lectionibus publicis vermehren / und sonderlich den berühmbten Professorem Hn. Johann Michael Dilherrn / von Jena / dahin ordentlich vociren lassen / welcher nicht allein in Theologia und Philosophia, wie auch Hebräischer Sprach Wochentlich 6. Stund lieset / sondern auch die Inspection über die Schulen in Nürnberg hat / nebenst auch zu gewissen Zeiten / als ein ordentlicher Prediger / auff der Cantzel sein Ampt dergestalt verrichtet / daß er derentwegen bey dem Rath und Burgerschafft in sonderbarem Respect ist: Deme hernach Anno 1645. Magister Daniel Wülffer / welcher vorher etliche Jahr sein / Herr Dilherrns Auditor zu Jena gewesen / von einem Edlen Hochweisen Rath ist adjungirt worden / und nun seinem gewesenen Praeceptori im profitiren und predigen rühmblich nachfolget.

Bey diesem Paß wäre zuforderist auch viel zu sagen / wie nicht allein die Patricii, neben der Tugend / auch auff die Studia und Peregrinationes dergestalt sich begeben / daß sie hernacher dem Regiment desto löblicher vorstehen / sondern auch von den fürtrefflichen gelehrten und berühmbten Leuthen / welche die Stadt Nürnberg / über 200. Jahr hero / nach und nach / in allen Facultäten zu Diensten gehabt / und auch auff gegenwärtige Zeit zum theil noch hat; bey denen auch andere vornehme Stände deß Reichs sich offtmals Rahts erholet / und derselben Dienst von Hauß auß gebrauchet / wie noch: Ja /wie auch die Regiments-Persohnen selbst offtmahls / als Käys. Chur- und Fürstliche Räthe / rühmlichen sich gebrauchen lassen / wann nicht durch Special-Anzeig diese unsere Beschreibung diß Orts gar weitläuffig seyn würde. Darumb wollen wir es anjetzo bey deme allein bewenden lassen / was der hochberühmbte Iurist, Udalricus Zasius, weyland Käys. Rath und Professor zu Freyburg in Brißgau / Anno 1527. in einem Sendbrieff / ad Doct. quendam Noricum geschrieben / nemblichen / in Urbe Noriberga peritissimorum Virorum, vel exuberantem, nedum honorificam esse copiam. Und erst vor 37. Jahren / nemblichen Anno 1609. hat Doct. Valentinus Forsterus J. C. Celebris, in Epistola Dedicatoria Historiae Juris, an einen Edlen Hochw. Rath der Stadt Nürnberg geschrieben / und offentlich drucken lassen / nullam esse Remp. in Germania (sola Spira, Camerae Imperii designata excepta) quae plures Doctorissimos Clarissimosque Jure-Consultos foveat, etc. Und so viel von dem Regiment Kirchen und Schulen / etc. der Stadt Nürnberg kürtzlichen.

Anlangend die Weltliche Gebäu / so daselbsten zu sehen / ist zuforderst das Schloß / oder die Käys. Vesten / auff welcher vorzeiten der Käyserl. Land-Vogt / Castellan / oder Reichs-Amptmann und Pfleger / gewohnet hat / und nach dieser Zeit einer von den Herren Losungern darauff zu wohnen pflegt / etc. Es haben die Römische Käyser alles das jenige / was solcher Vesten und derselben Käyserl. Land-Vogtey vor Jahren zu regieren gebühret und zuständig gewesen / hernacher der Stadt auff Ewig zugestellet / daß die Stadt darmit dem Reich und Römischen Käysern gewertig seyn solle. Dergleichen Käyserl. Vesten keine mehr im gantzen Röm. Reich vorhanden / und hat deren Reichs-Territorium sich hinein biß gen Eger erstreckt. Anno 1350. am S. Georgen Tag hat König

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_099.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)