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deßwegen auffzuwenden hat: wie / im gedachten unsern Text / auß Wehnero, zu lesen: So schreibet Herr Limnaeus, tom. 4. de J. publ. pag. 818. seq. von dieser Zeit / also: Hodie (et aliquoties antea) benignitate Marchionis Brandeburg, hae Albergariae, et illa convivia, ad interim suspensa sunt, cujus in vicem, quotannis, à Praepositura Herbipolensi, certum numerum cuparum vini (etliche Fuder Weins) ex pacto accipit, Wie aber Kreglingen an die Herren Marckgraffen zu Brandenburg gelanget sey / davon siehe oben Brauneck. Anno 1634. seyn die Herren / Strozi, und Johan de Werth / in Francken / und auff Anspach gangen / denen die Thor allda stracks geöffnet worden: hernach plünderten sie Feuchtwangen / Kreglingen / Aub / Rötingen / Weikersheim / und andere viel Städtlein / Dörffer und Flecken auß / nahmen allhie zu Kreglingen Marggraff Hanß Georgen von Brandenburg gefangen / und liessen beyde Commissarien, Metzler / und einen Burgermeister von Rotenburg / Namens Johan Pezold niederschiessen. Darauff seyn sie vor Rotenburg gerückt / aber allda / wie auch zu Mergetheim und Dünckelsbühel nichts außgericht / sondern wieder zu ihrer Armee gangen / und allein Anspach und Weikersheim in etwas besetzt gelassen / die sich aber hernach von dannen auch verlohren: wie Kemnitzius, im 2. Theil vom Schwedischen Krieg im 2. Buch berichtet.


Kreusen / Crusina.

Ein Marggräffisch Culmbachisch Städtlein / da man schönes Hafner-Geschirr / sonderlich Trinckkrüg machet / so weit verführet werden. Es wird dieses Orts auch bey den Alten gedacht / als welcher mit Martal / oder Amartal / und Schweinfurt / einem Fränckischen Grafen / Namens Heinrich / zugenannt Hezelo / gehört hat / der Käyser Heinrichen dem Andern rebellirt / und deßwegen von ihm bekriegt / die Städte / Amartal / Creusen / (darinn Hezelo seine Gemahlin Gerberg / und Kinder hatte) Crana und Schweinfurt / erobert / zum theil / als Amarthal / zerstört / Crana gantz / Creusen zum theil abgebrannt / und etwas auch an Schweinfurt verderbt worden; davon unter andern / auch beym Brunnero, part. 2. Annal. Boicorum, p. 600. et seqq. zu lesen ist. Anno 1632. im September, hat das Friedländische Volck allhie sehr übel gehauset.

Herr Doctor Wurffbain schreibt / daß Käyser Conradus III. die damals zum Reich gehörige Burg Creussen Anno 1251. davon genommen / und seinem Nifftlein oder Basen / und deroselben Ehegemahl / Burggraff Friederichen zu Nürnberg zukommen / und also auß einer Reichs-Burg zu einem Burggraffen-Ampt gelangen lassen. Anno 1632. hat allhie / wie auch zu Pegnitz / das Friedländische Volck gar übel gehauset.


Kreylßheim.

Oder Crailßheim / an der Jagst. 4. Meylen von Ohnspach / viere von Schwäbischen-Hall / und 2. von Dünckelspühel gelegen / ein Marggräffisch Brandenburgische Stadt / und Schloß / in die Regierung Ohnspach gehörig. Lazius lib. 8. migrat. Gent. cap. 34. sagt / es hätten die Grafen von Hohenlohe / Kreilßheim / und Kreglingen / den Burggrafen von Nürnberg verkaufft. In einer geschriebenen Nürnbergischen Chronic; wie auch in einer andern geschriebenen Verzeichnuß / stehet / daß Anno 1390. die Burggrafen von Nürnberg / Creilßheimb / umb 36. tausend Gulden / von den Grafen von Leuchtenberg / erkaufft / welches erstlich der Grafen von Hohenlohe gewest seye. Es hat diese Stadt in dem jetzigen Teutschen Krieg / sonderlich Anno 1645. sehr viel außgestanden. Es schreiben von disem Ort Limn. tom. 4. de Jur. publ. p. 814. also: Johannes Landgraff zu Leuchtenberg / und Graff zu Halls / hat Anno 1399. Johann / und Friderichen / Burggrafen zu Nürnberg / umb 26. tausend Gulden / Rheinischer Wehrung / zu kauffen geben / die Stadt / Vesten / und Ambt / Crailsheim; item Werdeck; das Hauß / und Ampt Flügelau / Roßfeld / Plofelden / und Gerabrom / mit allen Zugehörungen / als Er sie gekaufft hat von denen von Hohenlohe / Anno 1388. Dieweil aber die Stadt Crailsheim halben theils / und Flügelau / mit allen ihren Rechten / und Zugehörungen Pfältzisch Lehen war / hat Käyser Ruprecht solches dem Burggraffen von Nürnberg eigen gemacht / und geben Anno 1405. Sonsten ist das Capitel zu Elwangen schuldig / das Halsgericht zu Crailßheim / nach alle Nothdurfft / zu versehen etc. So viel Wolgedachter Herr. Anno 1645. im Julio / seyn die Chur-Bayrischen Völcker allhie gelegen / und / von dannen / auff Feuchtwang gangen: Die Frantzösische haben sich hergegen bey Schrotsberg / der Graffschafft Hohenlohe / Weikersheim zuständig / auffgehalten.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_070.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)