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man angefangen / wäre aber wol zu wünschen / daß der ander / so dem jetzigen von unten auff / durchauß gleichet / ebener massen auffgeführet worden / welches dem gantzen Gebäu ein vornehme Zierde / wie auch der Stadt selbsten gegeben hätte. In dem Jahr 1525. ist das Licht des Evangelii zu Coburg angangen / und der erste Prediger / so auch Superintendens worden / von Wittenberg kommen Namens M. Balthas. Düring / welchem künfftiger Zeit / vornehme / und berühmte Männer succediret. Und dazumal haben sich die 12. Meß-Priester / wie auch derer 7. in der Kirchen zum H. Creutz gewesen / allgemach absentirt. Ingleichem auch die Walfahrt zum H. Creutz meistentheils erloschen / etc.

Belangend das Fürstliche Residentz-Schloß / (in der Stadt) die Ehrenburg / ist dieselbige im Jahr 1547. erbauet / von Hertzog Johann Ernsten zu Sachsen bezogen / und von Käyser Carln dem Fünfften / mit dem gedachten Namen begabt worden. Die Cantzley ist von Herrn Johann Casimirn / Hertzogen zu Sachsen / etc. in dem Jahr Christi 1597. erbauet / und publicae Justitiae, wie auch in asylum totius Patriae eingeweihet worden / nach dem Ihre Fürstl. Gn. in dem Jahr 1584. in die Regierung glücklich angetretten. Und zu Bezeugung wahrer Furcht Gottes / auch was grosse Zuneigung Ihre Fürstl. Gn. zu den freyen Studien tragen / hat dieselbige im Jahr 1602. ein Fürstliches Collegium im Frühling zu bauen anfangen lassen / und auff vorhergehendes Gebät / so in der Kirchen geschehen / den ersten Stein / mit eygenen Händen geleget / und sonderliche darzu gegossene Müntz mit einmachen lassen: welches Fürstliche Collegium folgendes Jahr vollendet / zum herrlichsten und zierlichsten mit Bild- und Mahlerwerck von aussen; von innen mit Auditoriis, habitaculis und anderen Gebäuden, sampt der Oeconomi, versehen worden / wie es noch heutiges Tages von Durchreysenden beschauet wird. Dieses Collegium ist im Jahr 1604. dem 3. Julij / von Ihrer Fürstlichen Gnad. selbsten / in Beyseyn stattlicher Abgesandten / von Ihrer Fürstl. Gnaden Herrn Brudern / Graven / Ritterschafft / und Städten eingeweihet / mit dem Namen Gymnasii Casimiriani gewürdiget / mit reichen / und sehr milden Einkommen bewiedmet / zu ewigen Zeiten bestättiget / und dazu mit einem Convictorio verbessert worden: und wird heutiges Tages in allen Facultäten / nemblich Theologia, Jurisprudentia, Medicina, Philosophia universa, gelesen und disputiret; darzu dann die Disciplinae Instrumentales, Dialectica, Rhetorica, Oratoria, Poetica, Geographia, und Historia, und / neben diesem / die Linguae Cardinales, Hebraea, et Graeca, in utroque stylo, tam soluto, quàm ligato, gebraucht werden: Daß also disputando et declamando, die studirende Jugend / publicè, et privatim, wie auch in andern guten Exercitiis, geübet werden muß. Zu welchem Ende Eylff Professores, auß Fürstlicher Mildigkeit / besoldet / in gedachtem Gymnasio jetziger Zeit sich befinden. Neben diesem / hat ein Erbar Rath / eine sonderbare Stadtschule / in welcher Sieben Classes, durch Sieben darzu verordnete Praeceptores, informiret werden. Darbey es Ihre Fürstl. Gnaden auch nicht bewenden lassen / und nach dem von langen Jahren her / die Flösse von den Vorwäldern / der Stadt zu grössern Nutz kommen / indem das Holtz leichtlich herbey gebracht werden können: Als haben Ihre Fürstliche Gnaden durch eine neue Invention es so weit verfüget / daß zu noch grössern Nutzen allgemeiner Stadt / das Holtz von den innern Wäldern geflösset werden kan. Zum Beschluß dieses / ist zu gedencken / daß wie die Stadt Coburg in ihrem Bezirck mit stattlichen Wildbahnen / trefflichen Fischereyen / gesunden Brunnen / fast überflüssig begabet: Also auch sie / durch sonderbare Göttliche Providentz / mit heylsamer Lufft dermassen versehen / daß keine Infection einreissen / und wann selbige von benachbarten Orten entweder geholet / oder gebracht worden / dannoch ihren Gifft nicht weiter / als wo es einmal hingelanget / fortsetzen mag / etc. Biß hieher obangezogene Beschreibung / deren verba formalia, und eygentliche Wort / wir behalten / und nichts darinnen geändert / allein dieselbe etwas enger zusammen gezogen haben. Und ist solche Beschreibung zun Zeiten hochgedachtes Hertzogen Johann Casimirs zu Sachsen / etc. herauß kommen / welcher hernach Anno 1633. den 16. Julij / ohne eheliche Leibs-Erben / diese Welt gesegnet / und seinen Herrn Brudern / Hertzog Johann Ernsten zu Eisenach / zum Erben der Coburgischen Pfleg verlassen hat; der / vor weniger Zeit / auch ohne Kinder gestorben; und hat nach seinem Tode / in der Theilung beyder Länder / Coburg und Eysenach / die Altenburgische Lini / alles / was in Francken / und zu Coburg gehörig / (ausser Königsperg / so Weymarisch) sampt Coburg / und der Residentz in der Stadt / namlich Ehrenburg / bekommen; das Bergschloß aber / oder die Vestung

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Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_046.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)