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der Stralsundische Strand-Vogt / den Strand bereiten / und über demselben niemand gesetzt / und ohne der Stralsunder Consens kein Landvogt in Rügen verordnet / kein Getreid darauß an frembde Oerter geführet / kein Bierbrauen zu feilem Kauff in der Insul geschehen / auch keine Städte darin gebauet werden / (wie dann auch keine darin seynd:) die Stralsundische auch in dem Fürstenthum Rügen / und Hertzogthum zu Stetin-Pommern zollfrey seyn sollen. Anno 1316. und 1504. ward diese Stadt belagert / aber nit gewonnen / davon Crantzius, und Chytraeus, zulesen. Hat ein Zeithero zur Wolgastischen Regierung gehört / bey welcher aber allerley Ungelegenheit vorgefallen / und ist vom Hertzog Philippo Julio / so Anno 1625. gestorben / Aenderung im Rath fürgenommen worden. Und obwoln Anno 1615. und 22. die Sach verglichen worden / so hat es doch immerzu Uneinigkeit abgeben / biß Anno 1628. die Stadt vom Herrn Johann Georgen von Arnimb / als Obristen über die Käyserliche Armee / belagert / und den 16. May / nachts Zeiten / das erste mal gestürmet worden. Es hat aber sich die Stadt / mit Hülff der benachbarten Könige / also defendirt / daß die Belagerung den 24. Julii / wieder auffgehbt worden ist. Es ligt nächst bey der Stadt / und unter dero Geschütz / ein kleine Insul / Denholm genant / so gemeiner Stadt Eigenthumb ist. Biß hieher gedachter Bericht. Besiehe von besagter Belagerung auch das Theatrum Europaeum in Ann. 1628. p. 1212. sequ. et p. 1250. seqq. von der Stadt selbsten aber Johan. Angel. à Werdenhagen, de Reb. Hanseat. part. 3. c. 22. p. 317. seq. et cap. 23. pag. 330. und dann in Antegressu part. 4. p. 508. seqq. daselbst auch die Articul der Verbündnuß dieser Stadt / mit dem König in Schweden in besagtem 1620. Jahr auffgerichtet / zulesen. und wird alda / unter anderm p. 510. gesagt / daß in dem gantzen Craise deß Balthischen Meers / oder der Ost-See / kein so fester / und unüberwindlicher Ort seye / als Stralsund solchen vorstelle. Es meldet aber Einer / daß die grosse Schiff / umb das Land zu Rügen herum / auf Gripswald zu kommen müssen / die vom Dänischen Sund hieher wollen / weiln von demselben das Wasser nicht überal / sonderlich aber auff 2. oder 3. Meil bey der Stadt / tieff genug / daß die grosse Schiff da im Hafen / oder Port / einlauffen können. Siehe von dieser Stadt auch die Autores, so in dem Itinerario Germaniae pag. 357. angezogen worden; Item die Reichs-Matricul / so bey der continuation besagten Reißbuchs / einkommen / p. 33. wie hoch vor diesem in Anno 1471. Stralsund Monatlich angelegt worden: zu welchen zuthun deß D. Daniel Cramers Pommerische Kirchen-Histori / (die dieser Stadt an unterschiedlichen Orten gedencket; und unter anderm lib. 2. c. 20. p. 149. saget / daß von dem Anno 1365. in Pommern gefangnen grossen Wallfisch / auch ein Rippe hieher kommen / und noch heutigs Tags da vorhanden seye:) Item deß Bonni, und Regkmanni Lübeckische Chronicken / jene im Buchstaben B. vitj. und C. iij. b. diese aber p. 14. 17. 21. und 63. Wir wollen / zum Beschluß / vernehmen / was der offtangezogene Johannes Micraelius, in deß Pommerlands Beschreibung / von dieser Stadt meldet / der saget nun unter anderm also. Wann Lübeck auff den Hanseetagen in der Mitte sitzet / und das Directorium hält / so sitzen zu rechter Hand / in solcher Ordnung / Cölln / Bremen / Rostock / Stralsund / Wißmar / Magdeburg / Braunschweig / Dantzig / Stetin / Hildesheim / Soest: auff der Lincken / Hamburg / Lüneburg / Dortmund / Greyffswald. Da beneben ist Stralsund die außschreibende Stadt der andern 9. Hansee-Städte in Pommeren / als da sind Stetin / Greyfswald / Colberg / Stargard / Ancklam / Stolpe / Demmin / Rügenwalde / Golnow / und beruffet sie zu den Hanseetagen. Auch auff den Landtägen in Pommern wird ihr unter den andern Städten / der Vorgang / und die erste Session vergönnet. Sie ist gelegen sub latitudine 54. 32. et longit. 37. 45. Weil sie im Jahr 1429. auff dem Insulchen gegen der Stadt / wider die Dänen / einen Sieg erhalten / heissen sie annoch dasselbige den Denholm. Von der Insul Strela ist jetzund keine Nachrichtung / wo nicht etwann der besagte Dänholm dardurch verstanden wird. Da sie die gewaltige Belagerung von vielen Königen und Fürsten / im 1316. Jahr / außgestanden / haben sie alle

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_340.png&oldid=- (Version vom 26.4.2023)