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wieder aufsuchen lassen / und sich dessen wol zugebrauchen wissen. Es ist nunmehr Griphswald eine Real-Vestung / an Wällen / Bollwercken / 50. Auffziehbrücken / und anderem / also verwahret daß man sie unter die vesteste Plätz zehlen kan. Und schreibet Micrael. (auß welchem das meiste / so hievor stehet / genommen worden) lib. 6. Pomer. p. 573. daß auch die Capelle S. Gertrud vor der Stadt / die vorhin grosse Wallfarten gehabt / jetzund mit Wällen zur Vestung verschüttet seye / bey welcher der böse Feind einen Provisorn / oder Verwalter / wegen böser Verwaltung deß Opffer-Geldes / darumb er mit dem Marien-Bilder in die Wette gelauffen / aus dem Grabe geholet / das Graß versenget / und tieffe Fußstapffen in die Erde getretten haben solle / die noch da gestanden / und mit Grase niemaln bewachsen sind / biß die gantze Kirche / wie gemeldt / und der Kirchhof / verschüttet worden; wie davon zu jeder Zeit von den Burgern viel sagens gewesen / und ein alt geschribnes Chronicon dessen auch gedencke: Ein jeder halte davon / meldet Micraelius ferner / was er wolle. Siehe hievon auch Michael Heberer in der Aegyptischen Dienstbarkeit. Der Teuffel soll ihn auff eine Windmühlen nächst dabey getragen / und auf den Flügeln wider Winds herumb geführet haben / und nachmals mit demselben verschwunden seyn. Es hat einer den 5. Septembris Anno 1633. schrifftlich berichtet / daß noch zur selbigen Zeit solche Mühle gestanden / welche allezeit mit contrati Winde / als die andere herumbstehende Windmühlen / gangen seye. Und so viel auch von dieser Stadt / und ihrer Beschreibung. Darzu wir allein noch dieses / auß Lieb zur obgedachten Hohen Schul alhie / auß dem 30. und 31. Capitel / deß 2. Buchs Pommerischer Chronic Danielis Crameri thun wollen / alda gesagt wird / daß bey Regierung deß zwantzigsten Bischoffs zu Cammin / <Henningi Iven, eines Burgers Sohn von Stolp / auß Hinter-Pommern / dieselbe vom Papst Calixto III. und Käyser Friderico confirmirt / er / der Bischoff / zum Cantzler / und Conservatore derselben verordnet / und darauff solche Anno 1456. den 17. Octobris / daselbst introducirt / und vom Bischoff eingeweihet; und der erste Rector, obernanter Henricus Rubenow / hernach Anno 1463. auff der Rathstuben / in Beyseyn seines einen Mit-Burgermeisters / erschlagen worden; dessen Begräbnuß noch heutiges Tages in deß Grauen Closters Kirch / beym hohen Altar / alhie zusehen seye.


Gültzow /

Wird von Micraelio lib. 6. Pom. pag. 619. seq. unter die Pommerische Städtlein gesetzt / und daselbst also gesagt: Gültzow ist auch Stifftisch / (Cammininisch) und darbey ist auch ein Fürstlich Hauß / und Ampt; liget sub latitud. 53. 39. et longitud. 39. 20. Diesen Orth / mit den pertinentien, hat Heinrich der Bischoff im 1303. Jahr / von den Schmelingen / und Wedelsteden / für 1200. Marck gekaufft.


Gützkow /

Ligt zwischen Loitz / und Anklam/ an der Peene / in Pommern / und ist das Haupt einer Graffschafft / die von ihr den Nahmen führet / und zu welcher vorzeiten Greiffswald / besagtes Loiz / und die Aptey Eldenow / gehort haben. Zun Zeiten den Pommerischen Apostels / Bischoffs Otten von Bamberg / hat diese Stadt allererst auch den Christlichen Glauben angenommen / nach dem ihr Graff Mitzlaff sich albereit auff dem Landtag zu Ußdom / hatte tauffen lassen. War etwan ein vornehme Stadt; jtzund aber / nach dem das Schloß daselbst im Jahr 1386. von den Stralsund- und Greiffswaldischen verstöret worden / wird solche für einen geringen Flecken gehalten; wiewol theils sie noch eine Stadt nennen. Obgedachter Bischoff Otto hat

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_212.png&oldid=- (Version vom 12.4.2023)