Seite:De Kinder und Hausmärchen Grimm 1819 V2 161.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

trennen;“ das schien den andern auch das Beste. Wie sie noch im Gerede waren, so kam ein reich gekleideter Mann ihnen entgegen, der fragte, wer sie wären? „Wir sind Handwerksleute, suchen Arbeit und haben uns bisher zusammen gehalten, weil wir aber keine mehr finden, wollen wir uns trennen.“ „Ei, das hat keine Noth, sprach der Mann, wenn ihr thun wollt, was ich euch sage, soll’s euch an Geld und Arbeit nicht fehlen; ja ihr sollt große Herren werden und in Kutschen fahren.“ Der eine sprach: „wenn’s unserer Seele und Seligkeit nicht schadet, so wollen wir’s wohl thun.“ „Nein, antwortete der Mann, ich habe kein Theil an euch.“ Der andere aber hatte nach seinen Füßen gesehen und als er da einen Pferdefuß und einen Menschenfuß erblickte, wollte er sich nicht mit ihm einlassen. Der Teufel aber sprach: „gebt euch zufrieden, es ist nicht auf euch abgesehen, sondern auf eines anderen Seele, der schon halb mein ist und dessen Maaß nur voll laufen soll.“ Weil sie nun sicher waren, willigten sie ein und der Teufel sagte ihnen, was er verlangte, der erste sollte auf jede Frage antworten: „wir alle drei;“ der zweite: „um’s Geld;“ der dritte: „und das war Recht!“ das sollten sie immer hinter einander sagen, weiter aber dürften sie kein Wort sprechen und überträten sie das Gebot, so wäre gleich alles Geld verschwunden; so lange sie es aber befolgten, sollten ihre Taschen immer voll seyn. Zum Anfang gab er ihnen auch gleich so viel, als sie tragen konnten und hieß ihnen in die Stadt in das und das Wirthshaus gehen. Sie gingen hinein, der Wirth kam ihnen entgegen und fragte: „wollen Sie etwas zu

Empfohlene Zitierweise:
Brüder Grimm: Kinder- und Haus-Märchen Band 2 (1819). Berlin: G. Reimer, 1819, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Kinder_und_Hausm%C3%A4rchen_Grimm_1819_V2_161.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)