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Vermehrung des Bedürfnisses der Staatsschulden-Tilgungs-Casse sich ergeben sollte, solche von den Ständen auf dem nächsten Landtage zu decken seyn wird.

§. 52.
Die zu Vilbel statt gefundene Aufhebung der Zünfte.

Wir werden die Lage, in welche die Gemeinde Vilbel durch die daselbst statt gefundene Aufhebung der Zünfte versetzt zu seyn behauptet, sorgfältig prüfen, und bei den Verfügungen, welche Wir nach dem Befinden anordnen werden, jede zulässige Rücksicht auf die Uns hierunter vorgetragenen Wünsche der Stände nehmen lassen.

§. 53.
Zulassung von auswärtigen Handwerkern im Amte Vöhl.

Wir werden nach dem übereinstimmenden Antrage der beiden Kammern das Erforderliche verfügen, damit sowohl die Einwohner des Amts Vöhl, als andere Orte, welche sich in Hinsicht ihrer isolirten Lage in gleichen Verhältnissen befinden, nicht gehindert sind, auch auswärtige Handwerker zu gebrauchen, ohne sich mit den inländischen Meistern abfinden zu müssen.

§. 54.
Vertheilung der Kaiserlich Russischen und Königlich Preußischen Etappengelder im Amte Büdingen.

Die Vertheilung dieser Gelder ist bisher durch eine hierüber statt gefundene Differenz mit Kurhessen aufgehalten worden. Da aber dieser Anstand durch einen zwischen Commissarien beider Staaten abgeschlossenen Vergleich nunmehr gehoben ist; so wird jetzt die Vertheilung der hiernach den diesseitigen, vormals Isenburgischen Aemtern, von jenen Geldern gebührenden Summe erfolgen, und ihnen das, was sie nach Abzug der an die Isenburgischen Land- und Landkriegskassen schuldigen Rückstände hieraus zu empfangen haben, baar ausbezahlt werden.

§. 55.
Reparatur der Domkirche zu Mainz.

Ueber diesen Gegenstand werden Wir das Geeignete von selbst zu verfügen wissen.

§. 56.
Die Liquidation der Forderungen mehrerer Mainzer Einwohner für Lieferungen zu den dortigen Gefängnissen.

Es soll sobald die den Interessenten bekannten Anstände, welche bei dieser Angelegenheit vorliegen, beseitigt seyn werden, dem Wunsche derselben entsprochen, und die Befriedigung der Reclamanten, nach dem Verhältniß ihrer Forderungen, bewirkt werden.