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§. 47.
Beförderung einer Wechselwirthschaft zwischen Ackerbau und Holzzucht.

Wir werden den Gegenstand des Antrages, welchen die Stände in Bezug auf eine Wechselwirthschaft zwischen Ackerbau und Holzzucht an Uns gerichtet haben, in reifliche Erwägung ziehen, und Bedacht darauf nehmen lassen, daß solche Cultur-Veränderungen, da, wo sich ihr Nutzen überzeugend darstellt, auch künftig, wie bisher nicht gehindert, sondern befördert werden sollen.

§. 48
Postwesen.

Der Antrag auf eine Postwagen-Verbindung zwischen Mainz und Straßburg hat durch die immittelst errichtete Diligence-Anstalt zwischen diesen beiden Städten, bereits seine Gewährung gefunden. Auch wird in der Kürze eine General-Tabelle über den Briefporto-Tarif im Großherzogthum zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Die übrigen Anträge und Bemerkungen der Kammern werden Wir in nähere Erwägung ziehen, und nach Befinden das Geeignete beschließen.

§. 49.
Verkauf des Holzes aus den Domanial-Waldungen des Oberforsts Darmstadt durch öffentliche Versteigerung.

Dieser Antrag der Kammern bedarf zu seiner näheren Beurtheilung verschiedene vorläufige Erörterungen, die Wir anordnen, und nach deren Resultat Wir demnächst das Angemessene verfügen werden.

§. 50.
Aufhebung des Mehlbannes der Modaubach-Müller zur Stadtwaage in Darmstadt.

Nach vorgängiger näherer Prüfung der wegen der Bannpflichtigkeit der Modaubach-Müller zu der städtischen Mehlwaage zu Darmstadt vorwaltenden Verhältnisse, werden Wir den, auf die Aufhebung dieses Mehlbannes gerichteten Antrag in gründliche Erwägung ziehen, und bei dem alsdann zu fassenden Beschlusse, auf die weiter vorgetragenen Wünsche und Ansichten, geeignete Rücksicht nehmen.

§. 51.
Schuldenwesen der Stadt Friedberg.

Wir werden die Abtheilung der Friedberger städtischen Schulden einer nochmaligen Revision unterwerfen lassen, und hiernächst über die Beschwerden der Stadt Friedberg nach Recht und Billigkeit verfügen. Uebrigens versteht es sich hierbei von selbst, daß wenn daraus eine