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Zeitverhältnissen für die Jugend der hiesigen Handel- und Gewerbe treibenden Einwohner nur dann nützlich seyn, wenn sie in eine Ralschule umgeschaffen würde.

Da gerade vor dieser meiner Reise das Edikt über die Errichtung der Kreis-Kollegien erlassen worden; so erkundigte ich mich mit allem Eifer darnach: ob es nicht möglich wäre, es noch dahin zu bringen, daß, – wie es in dem Neckar- und Schwarzwald-Kreis der Fall ist, der neben der Regierung, und der Finanz-Kammer nach Ellwangen bestimmte Gerichtshof getrennt von den gedachten zwei Kollegien hieher verlegt werde; oder wenn man dieses nicht bewilligen wolle, wenigstens der nach Rottenburg bestimmte Bischöffliche Siz seine Bestimmung auf hier erhalte; zumal ohnehin der Gerichtshof für den Schwarzwaldkreis seine Bestimmung nach Rottenburg habe, Rottenburg in Vergleichung mit der hiesigen Stadt, als ein kleines Baurenstädtchen zu betrachten seye, die dortige Kirche in Verhältniß zu der hiesigen prachtvollen Stiftskirche als eine kleine Kapelle erscheine, und in den zwei hiesigen Dominikaner- und Franziskaner-Klöster der Siz des Bischoffs und Priester-Seminariums so schön und zweckmäßig untergebracht werden könne.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Dangelmaier: Biographie des Dr. Jakob Dangelmeier’s. Aus: Über die Gesundbrunnen und Heilbäder Württembergs. Vierter Theil. Gmünd 1823, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Gesundbrunnen_Heilb%C3%A4der_W%C3%BCrttembergs_040.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)