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     Der Benutzungsart der Bäche und Flüsse zur Betreibung von Maschinen, welche größtentheils das Eigenthum von Privaten sind, kann es zum Theil zugeschrieben werden, daß die Regulirung und die Erhaltung der Bäche und Flüsse, nicht in der Art geschehen ist, wie sie hätte geschehen sollen.

     Die Entwässerung und Bewässerung eines Landes, die Sicherung des Eigenthums der Uferbewohner, die Flößerey und die Schifffahrt, erfordern die Herstellung und Erhaltung regelmäßiger Flußbette, Fluß-Correctionen oder Fluß-Rectificationen, die Anlegung von Kanälen u. s. w.; also einen den Wirkungen der Bäche, Flüsse und Ströme, und den Zwecken ihrer Benutzung angemessenen Flußbau, Strombau und Kanalbau.

     In der Regel sollten in kultivirten Ländern, die Bäche, Flüsse und Ströme, – Kanäle – seyn, und die Leitung der Gewässer in der Gewalt der Bewohner stehen. Dieses ist wirklich zum Theil der Fall da, wo die größten Schwierigkeiten zu überwinden waren, und ist es oft weniger oder nicht, wo die Schwierigkeiten weit geringer waren und sind.

     Die Ursachen dieser Ungleichheit sind sehr mannigfaltig, nach der Nothwendigkeit der Sicherung und Vertheidigung des Eigenthums, der Verbesserung oder Gewinnung von Ländereyen, anderer einwirkender Verhältnisse nicht zu gedenken.

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Johann Gottfried Tulla: Der Rhein von Basel bis Mannheim. ohne Verlag, Leipzig 1822, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Der_Rhein_von_Basel_bis_Mannheim_(Tulla)_008.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)