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mit einem ceteris beginnen! Bei solcher Auslegung der Stelle ist auch wieder, wie bereits oben bemerkt, das passive aggregari störend. Denn es fehlt, wie gesagt, etwas Näheres darüber, von wem eigentlich dieses Anreihen ausgeht.

In der richtigen Erkenntniss, dass, wenn man ceteris als Dativ auffasst und aggregantur mit „sie werden beigezählt“ wiedergibt, auf diese Art immer etwas „Ungenügendes und Unpassendes herauskomme, wie man es auch drehe“, will sich Holtzmann damit helfen, dass er ceteris als Ablativ abhängen lässt von aggregari, und übersetzt: „Sie werden begleitet, umschaart von den Uebrigen[1]“.

Aber diese Construction verbietet sich von selbst, und aus der Grundbedeutung von aggregare = „beigesellen, anreihen“ kann nie „umschaaren, begleiten“ werden.

Die Einsicht, dass es unmöglich sei, aus der Stelle, so wie sie überliefert ist, trotz aller Mühe einen ordentlichen Sinn herauszuinterpretiren, wenn man dignatio principis mit Würde eines Fürsten übersetzt, hat Mehrere veranlasst, den Text für verderbt anzusehen. Auf verschiedene Art hat man versucht, den Text zu verbessern, um auf solchem Wege die bisher gerügten Mängel zu beseitigen.

Der einfachste und vielleicht auch naheliegendste Versuch in dieser Beziehung ist der, dass man statt ceteris: ceteri liest.

Dann wäre der Sinn des ganzen Satzes folgender: Einzelne Jünglinge erhalten in Folge ihres hohen Adels oder in Folge der grossen Verdienste ihrer Väter schon frühzeitig die Würde eines princeps und damit das Recht, ein Gefolge zu haben, während selbstverständlich nicht die Rede davon sein könne, dass sie selbst Gefolgsleute werden. Die übrigen adolescentuli dagegen, bei denen die genannten Voraussetzungen für diese Würde nicht vorliegen, treten sämmtlich nach der Wehrhaftmachung in das Gefolge eines Fürsten, was hier mit robustioribus ac jam pridem probatis aggregantur gemeint sei [mag man nun in den robustiores ac jam pridem probati mit Savigny und Gerlach die principes oder mit Gebauer und Wietersheim die comites sehen; dies kommt mit Rücksicht auf den Sinn auf das

  1. Holtzmann, Germ. Alterthümer, hrsg. von Holder (Leipzig 1873) S. 196 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 316. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_316.jpg&oldid=- (Version vom 7.6.2023)