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wurde in der Hauptsache durch Schroller und Kaufmann erledigt; nach Kaufmann habe ich mich noch einmal damit beschäftigt in einem einleitenden Capitel zu einer grösseren Arbeit über Sigmund’s Regierung. Diese Arbeit ist mit grossem, nachträglich gesammeltem Material ungedruckt liegen geblieben, erschienen ist nur jenes einleitende Capitel über die Wahl, für sich allein eine recht elende Dissertation, in der das Neue zum Theil falsch, das Richtige nicht neu war. Da nun noch dazu seitdem die Wahl in grösserem Zusammenhang behandelt ist, verdiente dieses Opus, das die Forschung kaum in irgend einem Punkte gefördert, in gewissen Fragen aber in Folge eines Zusammentreffens unglücklicher Umstände sogar verwirrt hat, entschieden keine Aufnahme in den Dahlmann-Waitz. Und so wie dieses Dissertatiönchen, so könnte wohl noch manches andere ohne Schaden fehlen.

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Was den dritten Zuwachs, die Ausdehnung des Registers anlangt, so ist in einer anderen Kritik (DLZ 15, 1114) getadelt, dass die verschiedenen Partien des Buches von des Bearbeiters jüngeren Gehilfen ungleichmässig dafür excerpirt seien. Der Tadel ist nicht ganz berechtigt; denn die bemerkten Lücken erklären sich zum grössten Theil daraus, dass Schriften, die sich auf eine bestimmte, im Titel der Schrift namhaft gemachte Quelle beziehen und die bei dieser Quelle aufgeführt sind, grundsätzlich nicht im Register stehen. Die Vorschrift ist allerdings, wie Stichproben ergeben, nicht überall richtig und verständig angewendet worden. An sich ist diese aus Raumersparniss vorgenommene Beschneidung des Registers nicht angenehm, aber doch erträglich; denn man kann Schriften dieser Art ja unter dem Titel der besprochenen Quelle finden. Freilich erhält man keinen Ueberblick über die im Buche verzeichneten Arbeiten eines Autors.

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Die Disposition des Ganzen ist ziemlich unverändert geblieben, nur dass ein besonderer Abschnitt für die neueste Entwicklung seit 1863 hinzugekommen ist. Vor Jahren, als Monod seine Bibliographie de l’histoire de France veröffentlichte, die sich eng an das Deutsche Vorbild anlehnt, habe ich darauf hingewiesen, dass bei einer neuen Bearbeitung die Disposition des 1. allgemeinen Theils geändert werden sollte, um das, was der Benutzer für einen bestimmten Zweck in der Regel zusammen braucht, auch zusammen zu haben (DZG 1, 200). Der Bearbeiter hat eine solche Aenderung im Vorwort zur neuen Auflage ausdrücklich abgelehnt: obschon die jetzige Art der Gliederung nicht einwandfrei und in mancher Hinsicht unbequem sei, halte er die Schwierigkeiten, zu denen mein Vorschlag führe, für grösser. Diese Besorgniss liesse sich natürlich nur durch die That recht wirksam widerlegen; aber im voraus vermag ich nicht einzusehen, welche Schwierigkeiten es machen soll, z. B. die Publicationen zur Territorialgeschichte, soweit sie nicht in den chronologischen Gruppen stehen, in einem einzigen Abschnitt zu vereinigen, statt sie nach dem literarisch-formalen Gesichtspunkt, ob sie Quellensammlungen, Geschichtsschreiber, Urkundensammlungen, Staatsverträge, Zeitschriften oder Bearbeitungen sind, zu zersplittern. Die Fontes rerum austr. (Nr. 322), Pez, Scriptores (Nr. 390), Birk’s Regesten zu Lichnowsky (Nr. 492), der Recueil des Traités etc. par l’Autriche (Nr. 691), das Archiv f. Kunde Oesterr. G.-Qn. (Nr. 891) und die

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 383. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_383.jpg&oldid=- (Version vom 12.5.2023)