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In der That hielt der König bald darauf, im Jahre 767, eine Synode, auf welcher die Gesandten des Oströmischen Kaisers und die des Papstes über die Lehre von der Trinität und von den Bildern disputirten[1]. Karl nannte sich in Briefen oder in Erlassen, deren Zweck und Inhalt eine besondere Hervorhebung dieser Mission begründeten, den Vertheidiger der heiligen Kirche[2]. Er berief, um die Lehre der Gottlosen zu vernichten, 794 eine Versammlung, welche unter Betheiligung Römischer Legaten den Adoptianismus und die Griechische Bilderverehrung verdammt hat. Bei Karl fielen Glaubensschutz und Glaubenszwang nicht ganz mit der Lehre Roms zusammen, auch wegen dieser Unterschiede war seine Vertheidigung des Christenthums nicht eine lediglich vertragsmässige, aber ein eigenes Christenthum hatten die Franken niemals gehabt, sie waren stets Römische Katholiken gewesen und so deckte sich thatsächlich das Wirken der Karolinger für die Religion so gut wie ganz mit einer Vertheidigung desjenigen Glaubens, über den der Papst die grösste Gewalt besass. Unter diesen Umständen war die Vertheidigung der Kirche vornehmlich eine Vertheidigung der Römischen Kirche und erschien sie als eine Pflicht, welche dem Karolingischen Fürsten auch aus einem besonderen Grunde auferlegt war.

Der Papst besass noch ein Mittel, um von den Königen eine besondere Fürsorge für seine Kirche zu begehren. Er hatte Pippin, nachdem er das Schutzversprechen gegeben hatte, gesalbt. Diese Salbung war nicht eine Salbung von der Art, wie sie beliebige Bischöfe ertheilen konnten, sie war eine Handlung des Vicars des heiligen Petrus und übte für seine Kirche eine eigenthümliche Wirkung aus. Als der schon früher gesalbte König sich von Stephan II. nochmals salben liess, wurde er auch zum Dienst für die Römische Kirche geweiht, für sie war er der auserwählte und vor Anderen befähigte Fürst. Hinfort sollte er auch ohne Rücksicht auf die Verträge das Wohl der Römischen

  1. Annal. Lauriss. maj. 767 SS. I, 144. Vgl. noch Codex Carolinus S. 545, 1.
  2. Capitularia I, 44. 53. Briefe an Elipand 794 und an Offa 784–796, Instruction für Angilbert 796, Jaffé IV, 351. 353, Bouquet V, 623. In ähnlicher Bedeutung schrieb ein Abt ihm, propagatori ac defensori christianae religionis, 787–797 Jaffé IV, 358.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 335. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_335.jpg&oldid=- (Version vom 18.5.2023)