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Beistand ab und erfüllte damit die Bedingung nicht, von der die Erwerbung der weltlichen Gewalt über den Ducat von Rom abhängen sollte[1]. Auch die Drohung Gregor’s, Petrus werde ihm für Verweigerung der Hilfe das Himmelreich verschliessen, hat auf ihn nicht den beabsichtigten Eindruck gemacht[2]; er wusste zwar so gut wie der Papst, dass kein anderer Fürst seiner Zeit die erbetene Intervention gewähren könne, allein Gregor hatte ihm auch geschrieben, Petrus könne sich selber helfen, prüfe jedoch mit solchen Aufforderungen den Glauben seiner Getreuen[3].

Nachdem Gregor III. und Karl Martell bereits 741 gestorben waren, hat der Glaube an Petrus den zwischen Staatspolitik und Furcht vor dem Heiligen schwankenden Liutprand bestimmt, dem Ducat die verlorenen Städte zurückzugeben und einen 20jährigen Frieden zu verheissen. So wurde die eigenmächtige Lossagung vom Reiche vertagt, aber jenes Project blieb der Keim, aus dem nach anderthalb Jahrzehnten das Geschick eine der folgenschwersten Handlungen der Karolinger hervorgehen liess.

Inzwischen blieb der Papst mit dem Ducat von Rom auf sich selbst gestellt. Zacharias ist höchst wahrscheinlich ohne die vom Rechte gebotene Bestätigung der kaiserlichen Regierung Papst geworden[4], so dass diese Thätigkeit des Reiches zum

  1. Karl Martell ist mit den Langobarden wegen der päpstlichen Wünsche in Verhandlungen eingetreten; der Papst tadelt ihn, dass er der abweichenden Darstellung seiner Feinde vertraue, Codex Carolinus S. 477, 35. 478, 7. Er droht ihm mit dem Himmelspförtner daselbst S. 478, 30. Dass Petrus, wenn er wolle, selbst helfen könne, daselbst S. 478, 4 f., hat auch Stephan II. 755 geschrieben, daselbst S. 491, 17–20. Einen Vertrag hat Karl Martell mit dem Papste nicht geschlossen. Wenn Karl 806, Capitularia I, 129, 15, wiederholt daselbst II, 31, 11, den Karolingischen Schutz der Römischen Kirche bis auf seinen Grossvater zurückführt, so dachte er wohl an seine friedliche Verwendung, vgl. Cod. Carol. S. 540, Vita Hludowici c. 55 und Lamprecht, Die Römische Frage von Pippin bis Ludwig 1889 S. 41.
  2. Codex Carolinus S. 478, 30.
  3. Ebd. S. 478, 4, vgl. 491, 17.
  4. Eine positive Nachricht fehlt. Gegen eine Regierungshandlung des Reiches sind z. B. Malfatti a. a. O. I, 313. Duchesne a. a. O. II, 50 Anm. 3. Bayet, Revue historique XXIV, 68. Diehl a. a. O. 379. 415. Dagegen hält Cohn a. a. O. S. 90 eine zufällige Anwesenheit des Exarchen in Rom für möglich, so dass das viertägige Interpontificium für die Ausübung seiner bisherigen Function dem Exarchen Zeit gelassen hätte. Nach einer dritten Annahme hat der Dux von Rom als Vertreter des Kaisers die
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 318. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_318.jpg&oldid=- (Version vom 16.5.2023)