Seite:De DZfG 1894 11 313.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Gregor II. konnte nach diesem Erfolge den Kampf um die Anbetung der Bilder mit siegreicher Zuversicht aufnehmen. Der Bilderdienst war seit langem in der Kirche eingebürgert, ohne dass eine allgemeine Synode über ihn beschlossen hatte. Leo der Isaurier verbot die Bilderverehrung im Jahre 726. Gregor II. schrieb ihm, er sei zu einer solchen Satzung nicht befugt[1], und der Imperator forderte von seinem Widersacher Unterwerfung oder Niederlegung des Amtes: die früheren Vorgänge sind für ihn keine Warnung gewesen.

Jetzt rief der Papst die Bischöfe und die Städte Italiens zur allgemeinen Empörung auf, zur Versagung des staatlichen und des kirchlichen Gehorsams[2], und die Italiener bewiesen, wie sehr sie päpstlich, wie wenig sie kaiserlich waren. In zahlreichen Städten wurden die Beamten des Kaisers vertrieben oder erschlagen; so tödteten die Römer ihren Dux, die Ravennaten den Exarchen. Die Aufständischen setzten sich einheimische Vorsteher ein. Eine Partei hegte die Absicht, einen Kaiser ihres Glaubens zu wählen und nach Constantinopel zu führen; Andere verzweifelten an dem Reiche und fielen zu den Langobarden ab, die sich bereit erklärten, in diesem heiligen Kampfe für den Papst und für die Bilder zu sterben. Ein neuer Papst sprach mit einer zur Vertheidigung der Wahrheit berufenen Synode das Anathem über die Bilderfeinde aus und mahnte den Kaiser, von der Irrlehre zu lassen[3].

Die kaiserliche Gewalt wurde in Italien ohne Erledigung der Bilderfrage wieder aufgerichtet, aber es hätte einer anderen Niederschlagung und Bewältigung der Empörungen bedurft, wenn das Reich ohne dauernde Einbusse an seiner Autorität aus diesen Kämpfen hervorgehen sollte[4]. Die Italiener hatten von ihrem

  1. Theophanes S. 404.
  2. Theophanes S. 408. 413.
  3. Vita Gregorii II. c. 17–20. 22. Vita Gregori III. c. 2–4. Paulus, Hist. Langob. VI, 49. Mon. Germ., Epistolae III, 703; zu S. 704 s. S. 723. Ueber die politischen Wirkungen des Bilderstreits für das Papstthum Thelen, Verhandlungen Pippin’s und Stephan’s II. 1881 S. 11 ff. Niehues, Historisches Jahrbuch II, 79 ff.
  4. Ausser den von Theophanes S. 410 gemeldeten Massregeln über die Einziehung von Patrimonien der Römischen Kirche und über eine neue Kopfsteuer in Sicilien und Calabrien erfahren wir, dass Leo der Isaurier wohl 732 mehrere Bistümer dem Patriarchate Roms entzog, Hefele, Conciliengeschichte ²III, 407. 451. IV, 240. Hergenröther, Photius I, 237.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 313. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_313.jpg&oldid=- (Version vom 16.5.2023)