Seite:De DZfG 1894 11 301.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Die Verträge der Päpste mit den Karolingern und das neue Kaiserthum.
Von
Wilhelm Sickel.


I. Der Papst und das Oströmische Kaiserthum.

Als Constans II. im Jahre 663 Rom betrat – der einzige Byzantinische Imperator, den Rom gesehen hat –, fand er die Stadt, die vormals Sitz von Kaiser und Senat gewesen, die durch den Kaisercultus heilige Stadt, als eine Stadt der Kirche und des Papstes vor. Ihre Christengemeinde hatte das Ansehen und die Macht geerbt, welche Rom durch seine politische und seine heidnisch-religiöse Bedeutung besessen hatte. Aufgewachsen im Gefühl ihrer Reichsangehörigkeit und auf ihre Einheit im Reiche gerichtet, waren die Christen gewohnt geblieben, auch in ihren Angelegenheiten von dem Mittelpunkt des Römischen Erdkreises aus geleitet zu werden, von der Gemeinde, welche überdies die meisten Mitglieder zählte und die Lehre der Vorfahren am sichersten bewahrte. So war die Hauptstadt des Römischen Staates die Hauptstadt der Christenheit geworden. Wäre das Christenthum ein halbes Jahrtausend später entstanden, wäre es auf die Zustände des 6. Jahrhunderts gestossen, so würde es eine Römische Kirche niemals gegeben haben.

Nachdem die Autorität der Gemeinde der Welthauptstadt auf ihren Bischof übergegangen war, vermochten diese Bischöfe von Rom, die thatkräftigsten von allen, einen Primat für sich zu begründen. Ihr Ausspruch galt in Glaubenssachen mehr als der anderer Bischöfe; im Occident fehlten Patriarchen, welche die päpstliche Uebermacht hätten abwenden können; Synoden

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 301. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_301.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)