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Eine Debatte über die Stieve’schen Thesen fand nicht statt, da es an Zeit zu einer gründlichen Erörterung fehlte und man sich unter diesen Umständen von einem anderen Wege mehr Nutzen versprach. Man forderte die Theilnehmer der Versammlung auf, Einwendungen und Zusätze schriftlich an Prof. Stieve gelangen zu lassen, damit dieser mit Benutzung dieses Materials seine Thesen revidire und sie in dieser veränderten Gestalt den Fachgenossen zur Kritik vorlege. Es wird wohl besonders darauf ankommen, die Vorschläge des Referenten, die natürlich vorzugsweise seinem eigenen Arbeitsgebiete entnommen und den ihm am nächstliegenden Aufgaben (der Edition von polit. Acten aus dem Anfang des 17. Jh.) angepasst sind, durch Erfahrungen aus anderen Perioden, und aus andersartigem Material, z. B. Verwaltungsacten, zu ergänzen. Auf der nächsten Versammlung hofft man auf diese Weise zu einer Formulirung zu gelangen, die nicht auf der immer einseitigen Erfahrung eines Einzelnen beruht, sondern die verschiedensten Bedürfnisse berücksichtigt. Zugleich würde eine solche Arbeit den Vorzug haben, dass sie gestützt auf die Autorität des Historikertages und vielleicht auch der vorher erwähnten Publicationsgesellschaften, sich eher Geltung verschaffen könnte. So hat der Historikertag hier in der That in einer für Fachleute recht wichtigen Frage eine Anregung gegeben, die alle Aussicht hat, zu einem praktischen Ergebniss zu führen, und die zugleich ebenso wie die Resolution in Sachen der Landesgeschichte weiteren Versammlungen bestimmte Aufgaben stellt.

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V. Organisationsfragen. Man hat in Leipzig auch Fürsorge für die Fortführung der Versammlungen getroffen und auf Antrag Prof. v. Zwiedineck-Südenhorst’s einen geschäftsführenden Ausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern desselben wurden gewählt: Prof. Arndt, Dr. Baldamus, Prof. Lamprecht, Prof. Marcks und Prof. Wachsmuth, sämmtlich in Leipzig, Dr. Hansen in Köln, Prof. Prutz in Königsberg, Prof. Stieve in München, Geh.-R. v. Weech in Karlsruhe, Prof. v. Zwiedineck in Graz. – Aufgabe und Organisation des Ausschusses wurden nach Vorschlag des Antragstellers wie folgt bestimmt.

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I. Die zweite Versammlung Deutscher Historiker bestellt durch Wahl einen geschäftsführenden Ausschuss von zehn Mitgliedern, der die Aufgabe erhält: 1. Die Beschlüsse der Versammlung mit einer Darstellung des Verlaufes der Debatten in geeigneter Weise zu veröffentlichen; 2. Ort und Zeit der nächsten Versammlung, jedoch mit Berücksichtigung der in der Versammlung selbst gegebenen Anregungen, zu bestimmen und die Bildung eines Localcomitees am gewählten Versammlungsorte zu veranlassen; 3. das Programm des demnächstigen Historikertages zu berathen und festzusetzen; 4. einen Fonds aus Beiträgen der Fachgenossen und Theilnehmer zu schaffen, aus welchem die Kosten künftiger Versammlungen oder andere Ausgaben, die der Historikertag veranlasst, gedeckt werden können.

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II. Der Sitz und die Leitung des geschäftsführenden Ausschusses, von dessen Mitgliedern die Hälfte für diesmal in Leipzig wohnhaft sein muss, befindet sich bis zur Eröffnung der nächsten Versammlung in Leipzig. Seine Konstituirung findet sofort nach der Wahl statt. Der Verkehr zwischen der Leitung und den auswärtigen Mitgliedern des Ausschusses wird in der Regel schriftlich geführt, doch wird von den letzteren erwartet, dass sie in dringenden Fällen, jedenfalls aber einmal im Jahre, einer allgemeinen Versammlung

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_202.jpg&oldid=- (Version vom 10.5.2023)