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Persönlichkeit angesehen werden könne, nicht Bischof von Aldenburg, sondern von Schleswig gewesen sei.

Da ich somit der letzte gewesen bin, der dem Zweifel an der Existenz des Bischofs Marco Ausdruck gegeben hat, so freue ich mich um so mehr, dies Unrecht wieder gut machen zu können, indem ich auf ein urkundliches Zeugniss hinweise, das mir allen solchen Zweifeln ein Ende zu machen scheint, – ein Zeugniss, das, obwohl schon längst und mehrfach gedruckt, dennoch, wie von mir selbst, so auch von fast allen anderen, die sich vor mir mit unserem Bischof beschäftigt haben, für die Helmoldkritik nicht beachtet worden ist.

Es verdient von vornherein Beachtung, dass dies Zeugniss uns aus Magdeburg kommt; überliefert ist es in dem gegen das Ende des 11. Jahrhunderts angelegten Liber privilegiorum S. Mauricii, dem ältesten Copialbuch des Magdeburger Erzstiftes, das jetzt im dortigen königlich Preussischen Staatsarchiv beruht[1]. Aus diesem f. 5b ist das Document von Raumer zum grössten Theil und von Riedel und Pertz[2] vollständig herausgegeben worden; ein ausführliches Deutsches Regest hat v. Mülverstedt gegeben[3]. Raumer, Riedel und Mülverstedt irren aber darin, dass sie das Stück für einen Zusatz des Schreibers des Copialbuchs zu Heinrich’s II. Urkunde vom 7. April 1006 ansehen; es ist anderen Ursprungs und älteren Datums. Um das darzuthun und weil das merkwürdige Schriftstück trotz wiederholter Veröffentlichung nicht die Beachtung gefunden hat, die es verdient[4], lasse ich es hier abermals abdrucken.

Hȩc exemplaria privilegii suprascripta, quod in vestra camera inveni, et regalis testamenti visa sunt mihi certissima. Ceterum de Rodenesleuo tam cito invenire non potui, quod tamen ut puto non

  1. Vgl. über die Hs. Archiv 11, 772 und Mon. Germ. DD. 1, 647. An letzterer Stelle ist nur zu berichtigen, was über die Signatur des Codex gesagt ist. Die dort angegebene Signatur h. J. D. in 4° n. 14 stammt aus dem Berliner Archiv, dem die Hs. 1842–1864 einverleibt war. Die jetzige Magdeburger Signatur ist: Magdebg. Cop. Ia.
  2. Raumer, Regesta hist. Brandenburg 1, 77 (danach citirt bei Hirsch, Jahrbb. Heinrich’s II. 1, 372 N. 1); Riedel, Cod. dipl. Brandenburg I, 6, 186; Pertz, Archiv 11, 773.
  3. Reg. archiepisc. Magdeburg Nr. 515.
  4. In der neueren Literatur hat, so viel ich sehe, nur Einer den darin genannten Bischof Marco mit dem Bischof von Schleswig identificirt, der Amtsrichter Fiedeler in seinen Beiträgen zur Gesch. von Fallersleben (Zeitschr. des hist. Vereins von Niedersachsen, 1869) S. 113. Ihn citirt Hasse, Schlesw.-Holst.-Lauenburg. Regesten u. Urkunden 1, 13. Aber auch L. Weiland hat, wie ich aus einem Briefe desselben erfahre, dem Schriftstück Beachtung geschenkt und es in diesen Zusammenhang einbezogen.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_158.jpg&oldid=- (Version vom 8.5.2023)