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Und ähnlich wie in Perugia war es in Florenz und den anderen Städten. Die städtischen Behörden bewahrten sich die Oberaufsicht über das Studium, machten die Gültigkeit der von den Scholaren beschlossenen Statuten von ihrer Bestätigung abhängig oder davon, dass sie keinem städtischen Statut widersprächen, und erliessen häufig auch von sich aus alle Seiten des Lebens und der Thätigkeit der Universität berührende Verordnungen. So befahl die Stadt Bologna 1310 dem Doctoren-Collegium, einen Bürger, der von Florenz zum Capitano gewählt worden war, in aller Form zum Doctor zu promoviren, „damit dieser Titel ihm den fehlenden Adel ersetze“. Kurz vorher machte sie den Versuch, das Doctorat zu einem Privilegium der herrschenden Familien zu gestalten und setzte thatsächlich durch, dass ordentliche Vorlesungen nur von solchen Doctoren gehalten werden dürften, die in Bologna geboren seien. Auch forderte sie von den Doctoren einen Eid, dass sie an keinem anderen Orte Vorlesungen halten wollten: wie ich das Gesch. der Deutschen Universitäten I, 197 ff. geschildert habe.

Auf Deutschem Boden begegnet in Köln und Basel[1] eine städtische Commission in ähnlicher Stellung.

Wenn in Basel die Universität in der Regel und dem Wortlaut der Statuten nach grosse Selbständigkeit genoss, so griff doch der Rath, bezw. seine Commission, 1464 in den Streit der „beiden Wege“, d. h. der beiden in der philosophischen Facultät sich bekämpfenden Richtungen, also in eine ganz innere Angelegenheit, mit einer Autorität ein, die keinen Zweifel darüber lässt, dass er die Oberaufsicht und Oberleitung nicht aus der Hand gab (Vischer a. a. O. S. 47 und 146 f.). Muther hat selbst auf einige Beispiele ähnlicher Behörden an Deutschen Universitäten verwiesen, und zwar zunächst auf den Superintendenten, den Herzog Ernst im J. 1406 über die Universität Wien setzte, und auf den Pfälzischen Grosskanzler Johann von Dalberg, der um 1500 „das Vorbild eines Curators“ gewesen sei, auf die Stellung des Kanzlers in Tübingen und auf die „speciales universitatis – – – in suis defectibus reformatores“ von Leipzig.

  1. Ueber Basel siehe Vischer’s treffliche Geschichte der Universität Basel, über Köln die gründliche Untersuchung von Keussen, Die Stadt Köln als Patronin ihrer Hochschule, in Westdt. Zeitschr. Bd. IX u. X.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_118.jpg&oldid=- (Version vom 8.5.2023)