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der Hilfe der Rheinischen Collegen dringend bedurften, der Wettiner zur Anerkennung seiner Kurwürde, der Hohenzoller zur Abwehr der ihm durch die Verbindung zwischen Sigmund und Erich von Skandinavien drohenden Gefahr. Fasst man die Entstehung der Einung so auf, so ist zweierlei klar: zuerst, dass Friedrich von Brandenburg unmöglich ihr eigentlicher Stifter gewesen sein kann; ferner, dass die beiden östlichen Kurfürsten zum Abfalle neigen mussten, sobald die Vortheile, die sie von dem Bunde erwarteten, die Einbusse nicht mehr aufwogen, die sie durch ihn in ihrer politischen Bewegungsfreiheit erlitten.

Nun waren eigentlich die beiden östlichen Kurfürsten auf ein Zusammengehen mit Sigmund angewiesen; des Hohenzollern Unternehmen, einen Nordostdeutschen Grossstaat zu gründen, war in Uebereinstimmung mit dem Könige unternommen und nur in Uebereinstimmung mit ihm durchzuführen; der Wettiner war Sigmund’s natürlicher Bundesgenosse gegen die Böhmen. Beide waren nur augenblicklich aus ihrer politischen Bahn geworfen, der eine durch des Königs persönlichen Groll gegen ihn, der andere durch die Nothwendigkeit, die kurfürstlichen Willebriefe zu erlangen. Es war daher sehr geschickt, dass Sigmund, nachdem sein erster Zorn über den Abschluss des Bundes – von dessen genauem Wortlaute er natürlich keine Kenntniss hatte[1] – verraucht war, durch eine Versöhnung mit dem Brandenburger den Bund zu zersprengen suchte. Friedrich ging auf das königliche Anerbieten bereitwillig ein, erklärte sich sogar bereit, an den königlichen Hof zu kommen, traf aber doch keine bindenden Abmachungen, bevor er sich mit seinen Collegen, wie es der Vertrag verlangte, darüber berathen hatte. So kam er jedenfalls in einer für den König sehr versöhnlichen Stimmung im Juli 1424 zu dem Mainzer Tage, und mit Recht hat Heuer betont, dass er und Friedrich von Sachsen jetzt das lebhafteste Interesse daran hatten, den Binger Vertrag so umzugestalten, dass er kein absolutes Hinderniss einer Versöhnung mit Sigmund bilde.

Es war also jedenfalls ein äusserst ungeeigneter Zeitpunkt für die extreme Richtung, gerade hier in Mainz mit jenem Verlangen

  1. Sonst wäre die Zurückdatirung des neuen Vertrages ganz sinnlos; Lindner ist hier gegen Heuer entschieden im Unrecht.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_081.jpg&oldid=- (Version vom 7.5.2023)