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die Arme getrieben, die gerade durch die Machtstellung Sigmund’s neue Nahrung erhielten. Die Rheinischen Kurfürsten schlossen nun am 7. März 1417 einen Vertrag[1], in dem sie sich verpflichteten, auf jede Forderung, welche ein Römischer König an sie alle oder an einen von ihnen richte, nur gemeinsam zu antworten; sie wussten, dass der König nichts gegen sie vermöge, wenn sie einig seien. Dieser Vertrag, an und für sich schon rechtswidrig, bildete den Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung. Freilich noch umfasste er nicht alle Kurfürsten, und es war ein Abweichen von der eingeschlagenen Richtung, dass man sich 1418 auch mit ausserhalb des Collegiums stehenden Fürsten zum gegenseitigen Schutz aller Rechte und Privilegien gegen Jedermann verbündete.

Als nun Sigmund im Sommer 1418 gegen den Pfalzgrafen vorging, leistete dieser bewaffneten Widerstand, und seine Verbündeten traten in einem gemeinsamen Schreiben an den König für ihn ein; Sigmund besass nicht die Macht, durch Anwendung von Gewalt seine Autorität zu wahren, zumal da ihn andere Interessen dringend nach Ungarn riefen; so musste er, ohne die geringste Genugthuung erhalten zu haben, das Reich verlassen; die Rebellion blieb straflos.

Der König wurde nun durch Türken- und Husitenkriege dem Westen des Reiches dauernd fern gehalten; es ist gewiss nicht zu verkennen, dass es schwierig für ihn war, den vielen Anforderungen, die seine verschiedenen Gebiete an ihn stellten, gleichmässig nachzukommen; aber sein persönliches Auftreten trug erheblich dazu bei, diese Schwierigkeiten zu vermehren. Mit seiner Entfernung aus dem Reiche wuchs natürlich der Muth der Rheinischen Kurfürsten, zumal da der vom König zum Statthalter bestellte Friedrich von Brandenburg es für gerathen hielt, sich mit ihnen in gutes Vernehmen zu setzen. So thaten sie denn im Januar 1419, diesmal in Gemeinschaft mit dem Hohenzollern, wieder einen Schritt, zu dem sie rechtlich nicht befugt waren: sie ertheilten ungefragt dem Könige mahnende Rathschläge betreffs seiner auswärtigen Politik.

Als dann Sigmund nach dem Breslauer Reichstage im Frühling

  1. Vgl. für die Einzelheiten meine Schrift: „König Sigmund und Kf. Friedr. v. Brandenburg“ S. 55 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_069.jpg&oldid=- (Version vom 7.5.2023)