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zu stellen, diejenigen Seiten unserer Wissenschaft zu kurz kommen, an die sich die bekämpften Irrlehren angelehnt haben. Wohl ist es richtig, sich des Verlangens zu erwehren, dass die Geschichte von dem Ziel beherrscht sein müsse, Gesetze im Sinne der Naturwissenschaften zu finden, – aber trotzdem scheint mir der Einfluss der naturwissenschaftlichen, wirthschaftspolitischen und materialistischen Zeitinteressen auf die Geschichtswissenschaft bedeutender, auch im fördernden Sinne zu sein, als bei B. hervortritt; ich sehe nicht nur Gefahren oder aufgebauschte Nichtigkeiten, sondern auch (mehr als B. wohl zugeben würde) den Weg zu einer Vertiefung historischer Studien in dem Verlangen, wenn möglich bis zu dem „gesetz“mässigen Zusammenhang grosser historischer Erscheinungsgruppen durchzudringen und allgemein-giltige Regeln geschichtlicher Entwicklung empirisch zu finden. – Wohl ist es ferner richtig, die Bezeichnung der Geschichte als einer „Kunst“ und die Verwirrung der wissenschaftlichen Forderungen durch künstlerische Ansprüche abzuweisen. Und doch steht, wie mir scheint, der forschende und darstellende Historiker bei Lösung seiner höchsten Aufgaben in einem anders gearteten Verhältniss zur Kunst als der Naturforscher, wenn er die Ergebnisse seiner Studien in anmuthender literarischer Form darzubieten sucht. In Summa aber ist das Buch dem Anfänger zur Einführung und dem Fachmann zur erneuten Orientirung über das Ganze unserer Wissenschaft gleich sehr zu empfehlen.

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Von Döberl’s Monumenta Germaniae selecta 768–1250 liegt das 5. Bändchen vor, das die Zeit Heinrich’s VI., Philipp’s, Otto’s IV. und Friedrich’s II. umfasst und damit den Schluss des Unternehmens bildet, während die ersten 2 Hefte für 768–1024 noch fehlen. Von den mitgetheilten Actenstücken trifft die Mehrzahl naturgemäss auf Friedrich’s Regierung. Ein wenig zu stark scheinen uns die Beziehungen zur Curie und zu Sicilien hervorzutreten, zu stark wenigstens innerhalb des einmal gegebenen Umfangs im Verhältniss zur inneren Deutschen Entwicklung, obschon ein besonderer Anhang noch Actenstücke zur Ausbildung der fürstlichen Territorialität und der städtischen Autonomie in der ersten Hälfte des 13. Jh. bietet. Im übrigen ist die Auswahl mit Sorgfalt getroffen, die Benutzung ist durch knappe Erläuterungen und ausreichende Hinweise auf die wichtigere Literatur wesentlich erleichtert. Dass der Herausgeber nur die besten Drucke zu Grunde legt, versteht sich von selbst; einige Stücke, wie der Reichshofgerichtsspruch vom 1. Mai 1231, das Rechtfertigungsschreiben Friedrich’s vom 20. April 1239 und die kaiserl. Verordnung gegen die Autonomie der bischöfl. Städte vom April 1232 sind nach den Originalen (in München und Wien) gegeben. Ob auch für das letzte Stück im Anhang, den Schutzbrief für Waldsassen vom 10. Juni 1214 eine archival. Vorlage benutzt ist, ergibt die Quellenangabe nicht klar. Die Sammlung wird im Universitätsseminar und in der Hand des Gymnasiallehrers sicher ihre guten Dienste thun.

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Lehrbücher für den Schulunterricht und Schriften über Unterrichtsfragen müssen wir leider zurückstellen; wir hoffen im nächsten Heft auf einige Erscheinungen dieser Literatur und damit zusammenhängende Fragen eingehen zu können und geben vorläufig nur die

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 363. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_363.jpg&oldid=- (Version vom 26.4.2023)