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2. Der Leser von Buch II wird finden, dass meines Erachtens die Stellung des Hansgrafen in Wien als herzoglichen Beamten kein Recht gibt, in ihm nicht zugleich den Vorsteher einer Genossenschaft zu sehen. Schaube aber betrachtet S. 10 und 11 das Gegentheil als selbstverständlich.

3. Die Nachrichten Vilmar’s über das Hansgrafenamt in Hessen, die Schaube S. 10 Note 26 wiedergibt, habe ich durch die Ausführungen in Buch VI auf quellenmässiger Grundlage richtig zu stellen gesucht.

4. Endlich ist auch die von Schaube ibid. gezogene Parallele zwischen dem Regensburger Hansgrafen und dem Wormser nuncius civium nicht übernommen; vielmehr ist S. 278 Note 96 ausdrücklich bemerkt, dass das Amt dieses nuncius civium und ähnliche mit dem des Hansgrafen „in juristischer Hinsicht“ nicht in Parallele gestellt werden können.

Andere als die hier erwähnten Ausführungen und diejenigen, gegen welche ich S. 312 und 313 ausdrücklich polemisirt habe, finden sich aber – abgesehen höchstens von der bei jeder genaueren Durchsicht der Quellen sich ergebenden Erkenntniss, dass die Regensburger Hanse nur aus Grosskaufleuten bestand – bezüglich des Hansgrafenamtes in dem erwähnten Buche Schaube’s überhaupt nicht.

Man mag vielleicht meine Untersuchungen für werthlos halten und es tadeln, dass ich nicht, Schaube’s Ausführungen für richtiger als meine eigenen erachtend, nach ihnen meine schon fast beendete Arbeit revidirt habe. Der Vorwurf Schaube’s aber, dass ich irgend welche seiner Ausführungen „stillschweigend recipirt“ hätte, ist nichts als eine unbesonnene und haltlose Verdächtigung.

Carl Koehne.     


Zur Lossagung des Bischofs Eusebius von Angers von Berengar von Tours. Herr Dr. W. Bröcking ersucht uns um Aufnahme einer vorläufigen Notiz, dass er seine in dieser Zeitschrift Bd. 5 pag. 361 ff. (vgl. Bd. 6, 232) aufgestellte Ansicht gegen einen ihm erst jetzt bekannt gewordenen Artikel von J. Schnitzer (im „Katholiken“ ’92, II, 544 ff.) aufrecht erhalte, seine Antwort aber auf später verschieben müsse, da es ihm an seinem jetzigen Aufenthaltsort, Mentone, an den erforderlichen literarischen Hilfsmitteln fehle.



Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 341. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_341.jpg&oldid=- (Version vom 31.3.2023)