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Hauptübel der Iren an; weil sie verwildert sind, so ist er überzeugt, dass der Sieg der Engländer der päpstlichen Kirche, dem Englischen Könige und den Iren selber zum Segen gereiche.

Ziemlich der gleiche Gedankengang dieses Breve findet sich in zwei anderen von demselben Tage: eines an die Könige und Fürsten Irlands, eines an die Bischöfe der Insel (Jaffé 12 163. 12 164). In dem Schreiben an die Bischöfe heisst es: „Ut sicut prefatus rex tanquam catholicus et christianissimus princeps, nos tam in decimis, quam in aliis ecelesiasticis iusticiis vobis restituendis, et in omnibus, quae ad ecclesiasticam pertinent libertatem, pie et benigne dicitur exaudisse.“ Man sieht, diese beiden Briefe stützen ihrerseits wieder den an den König.

Nun hat Giraldus Cambrensis in seiner Expugnatio (Giraldi Cambr. Opera ed. Dimock V, 318) ein viertes Breve Alexander’s überliefert und zwar für den Englischen König, worin er „Adriani papae vestigiis inhaerentes… concessionem eiusdem super Hibernici regni dominio vobis indulto, salva beato Petro et sacrosanctae Romanae ecclesiae, sicut in Anglia sic et in Hibernia, de singulis domibus annua unius denarii pensione, ratam habemus et confirmamus“, damit er die „barbara natio“ zu guten Sitten zurückbringe und die Kirche dort wieder aufrichte.

Man sieht, das Schriftstück ist durchaus anderen Inhaltes, gehört aber in den Kreis der übrigen drei, weshalb es auch in Jaffé’s Regesten dorthin eingereiht wurde (Jaffé 12 174). Würde es älter sein als das andere für Heinrich ausgestellte, so würde man in dem späteren einen Hinweis auf das frühere erwarten und müsste man völlig veränderte Verhältnisse annehmen, Anfangs eine Schenkung des Papstes bezüglich Irlands mit Vorbehalt der Rechte des heiligen Petrus, eine jährliche Abgabe von einem Denar von allen Häusern in England und Irland; später ein bescheidenes Benehmen Alexander’s, indem er den König nur mit Gebeten und Wünschen begleitet und nur auf ein abweichendes apostolisches Rechtsverhältniss zu Irland hindeutet, welches der König ihm bewahren möge. Setzt man das ausgedehntere Breve später als das andere, so muss man sich wundern, wie dieses völlig ignorirt und direct auf das Hadrian’s zurückgegriffen wird, wie denn das bescheidene zwischen dem Hadrian’s und dessen Bestätigung auch gar nicht passt. Nun ist das bescheidene aber sicher echt, der Verdacht muss sich also gegen die Bestätigung und in weiterer Linie gegen den Erlass Hadrian’s richten.

Erhalten sind beide bei dem wenig zuverlässigen Giraldus Cambrensis, der für sie auf das Archiv von Winchester verweist (p. 316); beide nennen weder den Namen des Empfängers, noch bieten sie irgend

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 325. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_325.jpg&oldid=- (Version vom 4.5.2023)