Seite:De DZfG 1893 10 319.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

er es gewesen, der dem Kölner eine Art Leitung in die Hand spielte, oder ob er sich vielleicht noch eine Weile sträubte, mit anderen Worten, ob er sich schon der werdenden oder erst der gewordenen Mehrheit anschloss, vermögen wir nicht zu sagen. Jedenfalls hat er dem neuen Herrn sich frühzeitig genug zugesellt, um sich werthvoll zu machen. Auch er gehörte zu der kleinen Schaar, die zur Krönung mitgenommen wurde. Noch von dem Krönungsaufenthalt in Aachen datirt die Privilegienbestätigung[1] für ihn. In seinem späteren Briefwechsel spielen nach wie vor die kläglichen Beschwerden über jedes ihm widerfahrene Unrecht dieselbe Rolle[2]. Die hierfür höchst werthvolle Stellung in der Umgebung des Königs erhält er sich, indem er den neuen Curs ohne weiteres mitmacht. Die diplomatische Note, in welcher Friedrich I. dem Papst seine Thronbesteigung anzeigt, ist von ihm verfasst. Es ist ihm sehr zum Bewusstsein gekommen, dass sie von jener Demuth und Botmässigkeit, die er früher an einem König im Verkehr mit Rom für so nothwendig erklärt hatte, nichts enthielt. Aber ohne dass er irgend etwas von einem Gesinnungswechsel sich oder Anderen gegenüber erwähnt, motivirt er die Fassung des Briefes mit einem Kanzleigebrauch, der auf die Zeiten Heinrich’s IV.(!) zurückgehe[3] und beruhigt den Ueberbringer des Briefes, von dem er Widerspruch

  1. Stumpf Nr. 3615.
  2. Ep. Nr. 384. 388–391 u. a. m.
  3. Wibald an Eberhard von Bamberg, 1152 März 27 (Ep. Nr. 374, S. 502): bittet an dem Text des Briefes nicht zu stark zu ändern. „Siquidem, cum nos adhuc iuvenes curiam intravissemus ante annos sursum versum plus minusve triginta, invenimus in quibusdam viris gravioribus imperatoriae maiestatis reliquias de contubernio et disciplina Heinrici senioris, qui verba quae ad domnum papam et ad Urbem ab imperatore diriguntur, tanquam appensa et dimensa memoriter retinebant, neque novis legationibus immutari vel ei rudibus legatis alterari permittebant; ne videlicet maiestas imperii et ordo disciplinae obsolesceret.
    Ibidem (fortfahrend): Et ad comparationem quidem aliorum regum, videlicet Constantinopolitani, Ungarorum, Danorum, Northwegorun et aliorum tam barbarorum quam Latinorum, nostri principis verba humilia sunt. – P. Wagner (Eberhard II. v. Bamberg. Diss. Halle 1876, S. 20/1) will aus diesen Stellen das Gegentheil herauslesen: sein Entwurf sei zwar demüthig gehalten, sollte aber doch aus Vorsicht nicht geändert werden. Dies ist sprachlich und sachlich unmöglich. Auch die Vorsicht, die Wibald im folgenden betont, zielt darauf, dem Kaiserthum nicht zu nahe zu treten.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 319. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_319.jpg&oldid=- (Version vom 11.4.2023)