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8. Zu Heinrich’s Sächsischen Gegnern erscheint Friedrich unmittelbar nach der Wahl bereits in festen Beziehungen. Die Häupter der Gegnerschaft sind Markgraf Albrecht von Brandenburg und Erzbischof Hartwig von Bremen. Der hauptsächlichste Streitpunkt zwischen Albrecht und Heinrich betraf die Winzenburger und die Plötzkauer Erbschaft. Der Erzbischof bestritt dem Sachsenherzog das Recht, die Bischöfe in den Slavischen Gegenden zu investiren, was vielmehr nur dem Kaiser zukomme, und unterstützte ausserdem im Dänischen Thronstreite Sven gegen den vom Herzog unterstützten Knut. Alle diese Streitpunkte hat Friedrich noch im Laufe des Jahres 1152 erledigt oder der Erledigung ganz nahe gebracht. Die Erbschaftsprocesse zwischen Heinrich und Albrecht wurden dahin beglichen, dass Heinrich die Winzenburger, Albrecht die Plötzkauer Erbschaft erhielt. In Betreff des Dänischen Thronstreites liess Heinrich den ursprünglich von ihm unterstützten Prätendenten Knut fallen. Sven, der sich bereits im thatsächlichen Besitz des Königreichs befand, wurde anerkannt, und vom Könige belehnt, während Knut mit Seeland abgefunden wurde. Endlich erkannte Friedrich das Recht Heinrich’s, die Ueberelbischen Bischöfe zu investiren, an, während Heinrich seinerseits anerkannte, dass er dieses Recht nur im Namen des Königs übe.

Diese Sächsischen Streitigkeiten und ihre Erledigung sind der einzige Punkt, an welchem wir etwas Genaueres über das Tempo der Abwicklung feststellen können.

Der Dänische Thronstreit war auf dem Reichstage zu Merseburg entschieden und die Entscheidung durch Belehnung vollzogen.

Die Sache Heinrich contra Albrecht wurde sofort auf dem Reichstage zu Merseburg im Mai in die Hand genommen und war auf dem Reichstage zu Würzburg im October erledigt[1].

Das förmliche Privileg, durch welches die Investiturfrage erledigt wurde, ist erhalten und oft gedruckt[2]. Es ist undatirt und wird in den Juni des Jahres 1154 gesetzt[3]. Aber der Grundsatz, welcher hier urkundlich fixirt ist, wird von Friedrich

  1. S. hierüber oben S. 291–97.
  2. Stumpf, Nr. 3692; jetzt auch in der kleinen Sammlung von Döberl, Mon. Germ. selecta 4 (München 1890), S. 83–85.
  3. Auf ebendemselben Goslarer Tag, welcher in der Baierischen Sache die rechtliche Entscheidung brachte.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 304. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_304.jpg&oldid=- (Version vom 11.4.2023)