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allerdings zum mindesten auf Fehdebereitschaft würde schliessen lassen, steht bei Sudendorf (Registrum II, Nr. 42–44, 47/48, S. 125–127) nicht zum Jahre 1152, sondern zu den Jahren 1139 und 1142. Nur weil Heinemann (S. 382,15–16) meinte, dass die Correspondenz in jene Zeit nicht passe, hat er sie in diese gesetzt, in welche sie aber noch weniger passt (Heinrich der Löwe bittet seinen Stiefvater, – mit dem er seit Jahren im Process um Baiern liegt! – um Unterstützung).

Soviel ich sehe, bleibt als einzige[1] Stütze die Erfurter St. Peterschronik übrig.

Ubi [in Merseburg] eciam gravis discordia inter Heinricum Saxonum ducem et Adelbertum marchionem oritur, quibus inter se hostiliter postea dimicantibus, opulentissima villa Osterroth, mire pulchritudinis edificium in Lutrede, pleraque castella ac ville quam plurime devastantur. (Chronicon Sampetrinum ad a. 1152, ed. Stübel: GQnProvSachsen, Bd. 1, Halle 1870, S. 29.)

Hier steht allerdings das zweifellose Wort „postea“, aber es steht in einem Satze, in welchem das ebenso zweifellose Wort „oritur“ entschieden falsch ist. Da der Chronist den Beginn der thatsächlich schon seit Jahren bestehenden Streitigkeit irrthümlich auf den Merseburger Tag setzt, so kann er selbstverständlich alles, was er von diesem Streite hört, nicht anders als „postea“ datiren. Es ist ausserdem bei dem Charakter, welchen diese in anderen Partien gleichzeitige Chronik gerade in dem betreffenden Abschnitte trägt[2], unzulässig, dass man in der Ordnung der Ereignisse ihre Zeitbestimmung und nur die ihrige zu Grunde lege.

Mir scheint, dass der Ausgangspunkt für die Annahme, als ob ein Theil der kriegerischen Action zwischen Heinrich und Albrecht noch in die Regierungszeit Friedrichs I. zu setzen sei, nicht in den Forschungen über die Geschichte dieses Jahres zu suchen ist, sondern ganz ausschliesslich in den Untersuchungen Heinemann’s über die Correspondenz bei Sudendorf. Weil Heinemann

  1. Das Chron. montis Sereni (Mon. Germ. SS. 23, 149), welches Sächsische Verwüstungen zum Jahre 1153 berichtet, kann nicht angeführt werden, da dieses Jahr sicher falsch ist.
  2. Bei dem Jahre 1149 schliesst der erste Bestandtheil der Chronik; der zweite umfasst die Zeit 1149–85, ist erst nach Schluss dieser Periode niedergeschrieben und ist in der Chronologie „wenig zuverlässig“. Vgl. Erich Schmidt: ZVThürG: N. F. 4 (1885). S. 130.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 294. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_294.jpg&oldid=- (Version vom 11.4.2023)