Seite:De DZfG 1893 10 291.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Herzog Wladislaw von Böhmen bestimmt; er findet das Weisthum, dass Oesterreich zu einem Herzogthum zu erheben sei, spricht es aus (promulgat), die Fürstenversammlung als Ganzes approbirt seinen Spruch. Darauf erklärt der Kaiser die Umwandlung (commutavimus).

5. Mit dem nunmehrigen Herzogthum Oesterreich belehnt der Kaiser seinen Oheim Heinrich und dessen Gemahlin Theodora.

6. Dabei ertheilt er dem Herzogthum noch ganz besondere Privilegien.

7. Nachdem dies geschehen, ertheilt er dem Herzog von Oesterreich auch noch eine Königsurkunde darüber.


IV.
Der Ausgleich Heinrich’s des Löwen mit Albrecht von Brandenburg. (1152.)

Die Streitigkeiten um das Erbe der ausgestorbenen Grafen von Ploetzke und der ebenfalls ausgestorbenen Grafen von Winzenburg sind nach einer Seite hin ein ungelöstes Räthsel. Es ist völlig unklar, auf welchen Rechtstitel die beiden streitenden Theile, Herzog Heinrich und Markgraf Albrecht, ihren Anspruch stützten; und es ist auch nach der Lage der Quellen nicht möglich, hierüber irgendwie zur Klarheit zu gelangen[1]. – Hingegen scheinen mir die Schwierigkeiten, welche man sich wiederholt über die letzten Stadien dieses Streites gemacht hat[2], in unseren Quellen nicht begründet.

Dass der Tenor des Ausgleiches die Ploetzke’sche Erbschaft dem Markgrafen, die Winzenburg’sche dem Herzog zusprach, ist der gemeinsame Bericht aller Quellen. Wann und wo aber die Entscheidung erfolgte, ob unter Friedrich I. der Streit nur mit friedlichen oder, wie zur Zeit seines Vorgängers, dazwischen auch mit kriegerischen Mitteln fortgefochten wurde, darüber besteht Meinungsverschiedenheit.

Soviel lässt sich aus den in verschiedenen Quellen überlieferten Thatsachen combiniren, dass die Erbstreitigkeit von Friedrich I., sofort nach der Krönung, auf dem Reichstage zu Merseburg im Mai

  1. Weiland, Sächsisches Herzogthum unter Lothar und Heinrich d. L. (Greifswald 1866) S. 96–98.
  2. z. B. Prutz, Heinrich d. L. S. 1032; id., Friedrich I, 1. 381.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_291.jpg&oldid=- (Version vom 10.4.2023)