Seite:De DZfG 1893 10 220.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Einfall in Frankreich von der Seite der Schweiz gelegt. Da dieser Einfall politische und physische Hindernisse zu finden scheint, so habe ich einen Feldzugsplan überlegt, welcher die von E. K. M. auferlegten Bedingungen erfüllt, und ich wage ihn E. K. M. zu Füssen zu legen. Dieser Feldzugsplan hat den Vortheil, auf der Stelle ausgeführt werden zu können.“ (Pertz III, 536.)

Der Brief ist ohne Datum. Pertz hat ganz richtig gesehen, dass die Eingangsworte auf den Widerwillen des Kaisers gegen jede Vergewaltigung der Schweiz hindeuten, aber er hat übersehen, dass dieser Widerwille erst erwachte, als die Schweiz wider alles Erwarten bewaffnete Neutralität erklärte und dadurch erst dem Einmarsch der Verbündeten „politische und physische Schwierigkeiten“ entgegen setzte. Das ist aber erst durch den Beschluss vom 15. November geschehen und da die amtliche Nachricht darüber vermuthlich nicht vor dem 18. November in Frankfurt angekommen ist, so kann auch der Brief Gneisenau’s nicht vor dieser Zeit und keinesfalls, wie Pertz annimmt, am 8. November geschrieben sein.

Der neue Feldzugsplan aber, der den grossen Vorzug sofortiger Ausführbarkeit hat, ist nach den im Briefe folgenden Andeutungen ganz derselbe, den Gneisenau seinem König am 20. November unterbreitet und zwar auch mit der besonderen Empfehlung, dass er „augenblicklich in Ausführung gebracht werden könne“. Und dieser wieder ist wörtlich derselbe, den Gneisenau am 24. November dem Kaiser Alexander eingereicht hat. Offenbar gehört jener Brief an den Kaiser diesem selben 24. November an und bildet das Begleitschreiben des unter diesem Datum eingereichten Feldzugsplans.

Diesen letzten Frankfurter Feldzugsplan Gneisenau’s hat zuerst Bernhardi, Toll IV, 1, S. 43–46, veröffentlicht, nach ihm Pertz, Gneisenau III, 551–554, abgedruckt. Eine im wesentlichen gleichlautende Abschrift findet sich auf dem Kriegsarchiv zu Wien. Der neue Plan Gneisenau’s unterscheidet sich von allen gleichzeitigen Plänen Radetzky’s und des Kaisers Alexander dadurch, dass er nicht mit chimärischen Stärkeziffern rechnet, sondern zunächst einmal die sofort verfügbaren Streitkräfte unterscheidet von denen, die erst später verfügbar werden. So kommt er auf ein Feldheer, das insgesammt nur 242 000 Mann beträgt und folgendermassen zusammengesetzt ist:

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_220.jpg&oldid=- (Version vom 2.5.2023)