Seite:De DZfG 1893 10 135.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

citiren die Französischen Juristen das Salische Gesetz, um den Ausschluss der Plantagenets von der Thronfolge in Frankreich zu rechtfertigen, und im darauf folgenden Jahrhundert gilt es so fest wie ein Glaubensartikel, dass dies Gesetz, das Niemand wirklich gelesen hatte, die Frauen von der Nachfolge auf dem königlichen Thron ausschliesse. – Mit dem Gesandtschaftswesen im Mittelalter beschäftigen sich zwei Arbeiten Maulde’s, die beide interessante Bemerkungen enthalten; ein Vortrag in der Académie des inscriptions[1] über die Stellung und Vollmachten der Gesandten und ein Aufsatz[2] über die Redaction der ihnen ertheilten Instructionen.

3. Wirthschaftsgeschichte. Das bewegliche Vermögen in der Geschichte betitelt sich eine Abhandlung des Vicomte d’Avenel[3]. Ihn beschäftigten, wie schon so viele vor ihm, die Schwankungen, die der Geldwerth seit dem Mittelalter in Frankreich erlitten hat. D’Avenel hat viel Material zusammengestellt und ist zu einigen ziemlich neuen Ergebnissen gelangt. So liefert er den Beweis, dass die Entwertung des Geldes nicht ununterbrochen vor sich ging, sondern dass es Zeiten der Krisen gegeben hat, in denen der Geldwerth leicht anzog, endlich dass diese Krisen auf die allgemeine Politik Frankreichs einen ganz bemerkenswerthen Einfluss gehabt haben. So verheisst der Aufsatz eine Behandlung der Wirthschaftsgeschichte, die bis jetzt noch von Niemandem unternommen und nur in England und Deutschland in leichten Umrissen angedeutet ist.

Ferner sei erwähnt eine Sammlung von Urkunden betreffend die Finanzverwaltung von Karl VII. bis zu Franz I., herausgegeben von Jacqueton[4]. Sie enthält gut ausgewählte Muster verschiedener Actenstücke finanziellen Inhalts aus jener noch wenig bekannten Zeit und bietet die Ansätze zu einer Geschichte des königlichen Haushalts unter Ludwig XI. und seinen beiden nächsten Nachfolgern.

Das Münzwesen Galliens in der Merovingischen Zeit ist Gegenstand eines in jeder Hinsicht bedeutenden und originellen Werkes. Ich meine damit aber nicht die oberflächliche und kritiklose Arbeit A. de Belfort’s[5], sondern Prou’s Katalog der Merovingischen Münzen im Pariser Münzcabinet[6]. Die Einleitung bringt eine durchweg interessante, zum Theil neue und kritisch bedeutende Geschichte des Münzwesens der Fränkischen Zeit. Dem Verfasser ist es

  1. 10. Juni 1892.
  2. R. d’hist. dipl. 1892 Oct.
  3. Vgl. Bibliogr. ’92, 1590 a.
  4. G. Jacqueton, Docc. relatifs à l’administration financière en France de Charles VII à François I, 1443–1523. Paris, Picard, xxxij 324 p. 6 fr.
  5. Vgl. Bibliogr. ’92, 184.
  6. Vgl. Bibliogr. ’93, 203.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_135.jpg&oldid=- (Version vom 15.4.2023)