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sich an die – auch für Rudolf’s eigene Stellung zu seiner Wahl höchst wichtige – Frage, ob er gekrönt ist, die weitere, wesshalb nur eine einzige unter den Rudolf freundlich gesinnten gleichzeitigen Quellen seine Krönung ausdrücklich überliefert, ohne dass doch ihr Fehlen in den Berichten seiner Gegner erwähnt würde. Diese Fragen lassen sich aber mit Sicherheit durch eine Betrachtung der Nachrichten über die übrigen Deutschen Königswahlen der zweiten Hälfte des zwölften Jahrhunderts entscheiden.

Von Heinrich’s zweitem Gegenkönige Hermann berichtet Bernold ausdrücklich, dass er die Krone am 26. December 1082 zu Goslar empfing[1]; Bruno[2] hingegen sagt nur: in regem venerabiliter est unctus und ebenso Marianus Scotus[3]: unguitur in regem. Man darf aber Bernold nicht den Vorwurf machen, dass er bei beiden Gegenkönigen, wie aus seiner Abweichung von den übrigen Quellen hervorgehe, falsches berichtet habe, indem er absichtlich von Krönung spreche, während seine Partei, weil nicht im Besitze der Reichskleinodien[4], von ihr habe absehen müssen. Denn sicher fehlten die Reichskleinodien nicht Heinrich III., als er 1054 seinen Sohn Heinrich IV. zum Könige krönen liess, und ebenso wenig diesem bei der Krönung seiner Söhne Konrad und Heinrich V. Dennoch wird aber auch bei Heinrich IV. nur von Salbung (Chron. reg. Colon.[5]) und Weihe (Lambert[6]) gemeldet. Ebenso berichten zum 29. Mai 1087 die Aachener Annalen[7] nur von Salbung, der Sächsische Annalist[8] von Weihe Konrad’s zum Könige. Hingegen ist durch Ekkehard[9] ausdrücklich überliefert, dass Konrad auf Veranlassung Heinrich’s IV. gekrönt war. Auch von Heinrich V. erwähnen die Annalen von

  1. SS. V p. 437: unctionem et coronam solemniter accepit.
  2. c. 31.
  3. SS. V p. 562 vgl. SS. XIII p. 79.
  4. Heinrich IV. behielt die Reichsinsignien bekanntlich bis 1105, zum Theil bis zu seinem Tode in Besitz; vgl. die von Waitz, Verf.-G. VI S. 224 Note 5 u. 6 angeführten Stellen.
  5. (MG in 8°) p. 37. Die von Scheffer-Boichorst aus späteren Quellen wiederhergestellten Annales Patherbr. sagen allerdings p. 94: coronatus est in regem; doch beschränken sich gerade die Annal. Ottenburani, aus denen die Quelle der Paderborner, die Hasunger Annalen, für diese Jahre sonst meist erkennbar ist, auf die Worte: – – – rex factus est (SS. V p. 7).
  6. In 8° p. 34.
  7. SS. XVI p. 685.
  8. SS. VI p. 724 vgl. Annal. Patherbr. p. 100.
  9. SS. VI p. 210: reprobato maiore filio Chuonrado quem prius coronavit.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_109.jpg&oldid=- (Version vom 12.4.2023)