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des Neffen[1]. Je weniger er es für möglich hält, in dem Gewirre der Ueberlieferung zu einer zuverlässigen Darstellung von der Wahl Friedrich’s I. zu kommen, desto sicherer hält er an diesem Punkte fest. Geradlinig weiter denkend, muss er Otto’s Worte „non regis Conradi zelo“ übersetzen: nicht aus Eifer gegen (!) König Konrad. „Unmittelbar nach dem Tode Konrad’s ist Friedrich I. mit der Behauptung aufgetreten, dieser habe ihm die Nachfolge im Reiche zugestanden“[2]. – Auf Peters gestützt, ist dann unmittelbar darauf Hasse über ihn hinausgegangen. Eine chronikalische Ueberlieferung, mit welcher sich so wenig anfangen lasse, wie Peters selbst eingestehe, müsse man ganz aufgeben. Halte man sich aber blos an die Briefe und Urkunden, so sehe man nichts von einem geordneten Wahlverlauf. Die Wahl Friedrich’s I. habe einen ganz tumultuarischen Charakter getragen. Um so mehr sei es begreiflich, wie hinterher die königliche Kanzlei bemüht gewesen sei, den Staatsstreich in Vergessenheit zu bringen und die mangelnde Legitimität der Nachfolge durch einen fingirten letzten Willen des Vorgängers zu begründen[3].

Diese Vorarbeiten fand Giesebrecht vor, als er in seiner Kaiserzeit an diesen Punkt gelangte. Er entscheidet sich für Otto von Freising, giebt in vorsichtiger Weise das wieder, was nach allgemeiner Ansicht als der Kern der Staufischen Tradition galt und combinirt damit die Notiz (vgl. oben S. 861) über die Griechische Politik. Indem diese letztere Notiz „gleichsam als Testament“ bezeichnet wird, wird in ähnlicher Weise wie bei Prutz in dem Leser die Vorstellung hervorgerufen, dass es sich um eine quasi-letztwillige Anordnung auch über die Erbfolge zu Gunsten des Neffen gehandelt habe, ohne dass es ausdrücklich gesagt würde[4]. – Diese Darstellung schneidet keinem Nachfolger

  1. Peters, Die Wahl Kaiser Friedrich’s I.: Forschungen zur Deutschen Geschichte 20 (1880) S. 454.
  2. Ib. S. 472.
  3. Hasse, die Erhebung Kaiser Friedrich’s I.; in Historische Untersuchungen, Arnold Schäfer gewidmet (Bonn 1882) S. 335.
  4. Giesebrecht, Kaiserzeit Bd. IV S. 360: „Der König selbst fühlte, dass es an der Zeit sei, für sein Haus und für das Reich Fürsorge zu treffen. Er sah ein, dass die Wahl seines einzigen ihn überlebenden Sohnes Friedrich, eines etwa achtjährigen Knaben, unter den obwaltenden Verhältnissen kaum zu erwarten sei, und glaubte desshalb am besten für Deutschland und zugleich für sein Haus zu sorgen, wenn er den Fürsten seinen
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_095.jpg&oldid=- (Version vom 9.4.2023)