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VII. Religionspolitik des Königs Thrasamund 496–523.

Guntamund’s Nachfolger, sein Bruder Thrasamund, verfolgte wieder die Katholiken[1], jedoch nicht in der rohen Manier eines Hunerich, der sich die blutigen Christenverfolger Decius, Galerius und Maximin II. zum Vorbild gewählt zu haben schien, sondern, entsprechend seiner ungleich feineren Geistesbildung, nach den Maximen Julian’s des Apostaten. In erster Linie war er bemüht, durch sanfte Massregeln seine orthodoxen Unterthanen zur Arianischen Staatskirche herüberzuziehen. Als Preis der Apostasie stellte er den Katholiken einträgliche Aemter und ehrende Auszeichnungen aller Art in Aussicht; Verbrechern sicherte er für den Fall des Uebertritts zum Arianismus gänzliche Begnadigung zu. Andererseits gab er sich den Anschein, überzeugungsfeste Katholiken, in welcher Stellung sie auch sein mochten, gar nicht zu kennen (s. Procop. I c. 8, Vita s. Fulg. c. XXI). Auch suchte dieser „Arianische Julian“ durch geschickt durchgeführte Sarkasmen den Katholicismus zu bekämpfen. Er stellte sich, als wünsche er aufrichtig, über die Wahrheit der Orthodoxie belehrt zu werden, liess sich in dogmatische Disputationen mit hervorragenden Katholiken ein, namentlich mit Bischof Fulgentius von Ruspe, spendete einer, von den letzteren auf seinen Wunsch eingereichten, schriftlichen Apologie des Katholicismus ironisch begeistertes Lob u. dergl.[2]

Dagegen verschmähte er auch gewaltsame Massregeln nicht ganz, namentlich wo es galt, den von ihm ganz richtig erkannten gewaltigen Einfluss des orthodoxen Episcopates zu brechen; doch vermied er auch hierbei stets grausame Maximen, Folterqualen oder gar Todesstrafen: Er liess die katholischen Kirchen wieder schliessen[3], verwies den Bischof Eugenius von Karthago aus

  1. Vgl. die gründlichen Untersuchungen Hasenstab’s (Studien zu Ennodius, p. 27–38, Münch. Gymn.-Progr. 1889–1890) u. Schwarze’s p. 171 f.
  2. Vgl. Vita s. Fulgent. c. XXI–XXIV und (hiernach?) Isidor. Hispal. de viris illustribus c. 27 (– – – „est et liber altercationis eius [Fulgentii Ruspensis], quo de fide cum Thrasamundo rege – – – disputavit“), ed. Arevalus, Isidori Hisp. Opp. Tom. VII, p. 154, Nr. 37.
  3. Vgl. Vict. Tonnennensis p. 193 ed. Mommsen, Anastasio Aug. II cons.: – – (Trasamundus) – – – catholicorum ecclesias claudit. Mit Unrecht citirt Basnage a. a. O. p. 588, § VIII Hermannus Contractus, den Chronisten des elften Jahrh. (!), als „Quelle“ für diese Thatsache (vgl.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_063.jpg&oldid=- (Version vom 7.4.2023)