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erstattete Guntamund im dritten Jahre seiner Regierung (487) den Katholiken die Kirche des Martyrers Agileus wieder zurück, nachdem Bischof Eugenius von Karthago schon früher, also spätestens 487, aus dem Exil wieder zurückgerufen war („qui tertio anno regni sui coemeterium s. martyris Agilei apud Carthaginem catholicis dare praecepit“), und im 10. Regierungsjahre (494) liess der König alle katholischen Kirchen wieder öffnen und begnadigte auf Eugenius’ Verwendung alle exilirten Bischöfe („decimo autem regni sui [anno] ecclesias catholicorum aperuit et omnes Dei sacerdotes petente Eugenio – – – de exilio revocavit“).

Gewiss ist an der Wahrheit dieser Berichte um so weniger zu zweifeln, als die eifrig katholischen Afrikanischen Autoren keinen Anlass hatten, einen ketzerischen Vandalenkönig auf Kosten der Wahrheit zu entlasten; jene Nachrichten sind indess von Ungenauigkeiten nicht ganz freizusprechen. Zunächst ist es ein Irrthum, wenn Victor von Tonnenna den Guntamund sofort (protinus) alle unter Hunerich verbannten Katholiken zurückrufen lässt[1]; denn wir haben bereits gesehen, dass im J. 486, als Victor von Vita schrieb, die Verfolgung noch nicht ganz erloschen war; dies erhellt theils aus Victor Vit. I, c. 1[2], wo der Vandalen noch immer mit Animosität gedacht wird, theils aus dem Schlussgebet des Autors.

Andererseits aber muss die Angabe des Append. Prosp. Tir. Chron., der König hätte erst 494 die gesperrten katholischen Kirchen wieder freigegeben, als ungenau bezeichnet werden: denn die schon eben erwähnte Römische Lateransynode hat zur Voraussetzung, dass schon 487/488 in ganz Afrika die Katholiken ungehindert ihre Religion ausüben konnten; das Concil befasst sich ja mit den Bedingungen, unter denen die Lapsi der Hunerich-Verfolgung wieder in die katholische Kirche aufgenommen werden könnten. Sicher war also schon im J. 487

  1. Vict. Vit. V 19. 20 (nach Ruinart und Hurter); III 64–70 ed. Halm, ed. Petschenig. Papencordt (p. 118, Anm. 2) rügt mit Fug die ungenaue Chronologie des Vict. Tonnennensis, während Hefele (a. a. O.) die Angabe dieser Quelle pure acceptirt.
  2. Ed. Petschenig: „Sexagesimus nunc – – – agitur annus ex eo, quo populus ille crudelis ac saevus Uandalicae gentis Africae miserabilis attigit fines“ etc.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_058.jpg&oldid=- (Version vom 7.4.2023)