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den Angehörigen des Prinzen Theodorich eng befreundet war (vgl. Victor Vit. II c. 5. 6, bezw. II c. 12–17). Dieser Patriarch Jucundus ist ohne Zweifel mit jenem Presbyter dieses Namens identisch, der zu Geiserich’s Zeit gleichfalls als Vertrauter des Prinzen Theoderich, als Hauscaplan desselben erscheint[1].

Nachdem Hunerich so durch Ströme von Blut seinen Thron genugsam gekittet glaubte, entschlug er sich, wir wissen nicht recht, warum, plötzlich der bisher beobachteten Rücksichtnahme auf Byzanz und begann, den fanatischen Hetzereien seiner Bischöfe nachgebend, in weit stärkerem Masse als je sein Vater die Angriffe gegen die katholische Kirche. Die Verfolgung war jedoch zunächst noch keine allgemeine. In die Zeit zwischen dem 19. Mai bezw. 18. Juni 481 und dem 20. Mai 483 fallen folgende katholikenfeindliche Acte des König’s: 1. Er liess diejenigen, die in der Vandalischen Nationaltracht dem Gottesdienst beigewohnt hatten, überfallen und ihnen auf barbarische Weise die Stirnhaare auswinden, so dass viele zu Tode kamen (Victor Vit. II c. 3. 4, bezw. II c. 8. 9). 2. Hunerich schloss die Katholiken von den Staatsämtern und zumal vom Palastdienst aus und verhängte über die standhaft Gebliebenen später noch die weitere Strafe der Gütereinziehung und die Verweisung nach Sicilien oder Sardinien (Victor Vit. II c. 7, bezw. II c. 23). 3. Er verbannte eine grosse Anzahl von Bischöfen, Priestern und Laien, zusammen 4966 Katholiken auf einmal in die Wüste, in das Gebiet der Mauren. Sie wurden auf dem Transporte dahin noch dazu unmenschlich behandelt.

  1. Vict. Vit. I c. 14 bezw. I c. 44: – – – Theodericus – – – a suo prohibetur Jucundo presbytero – – –; s. oben p. 41. Nach Vict. Vit. II c. 5 bezw. I c. 12–14 incl. (– – – Theodericum fratrem filiosque eius – – – crudeliter coepit insequi etc.) hätte Hunerich auch seinen Bruder Theoderich persönlich verfolgt, d. h. verbannt; Zink (a. a. O. p. 31 in Anm. 3 das.) und Pötzsch (a. a. O. p. XV, XL ff.) acceptiren diese Mittheilung unbedenklich. Indess war nach Procop. Bell. Vand. I c. 5 Theoderich, der dritte und jüngste Sohn Geiserich’s, den er freilich irrthümlich Theodorus nennt, bereits bei Lebzeiten des Vaters, und zwar schon vor Regelung der Afrikanischen Bodenverhältnisse, gestorben. – Treffend charakterisirt Joh. Dräseke (Kirchl. Zustände im Römischen Reich a. a. O.) Hunerich’s Verwandtenmorde: „In der Weise Chlodwig’s [ich füge hinzu: auch Constantin’s] wüthete er sodann mit Mord und Hinrichtung gegen die Glieder seiner eigenen Familie“ – – –.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_048.jpg&oldid=- (Version vom 6.4.2023)