Seite:De DZfG 1893 09 352.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

im Gymnasialunterricht war dort die Rede. – Landes-Schulinspector Hümer berichtete über die in Oesterreich getroffenen Massregeln: die Regierung hat Reisestipendien im Betrag von 10 000 fl. ausgesetzt, und von Prof. Benndorf und anderen Vertretern des Faches sind in Wien und anderen Oesterr. Universitätsstädten Vorträge für Gymnasiallehrer veranstaltet worden. (Dass in Prag im letzten Winter solche Curse stattgefunden haben, entnehmen wir einer anderen Quelle.) Dir. Uhlig sprach über die Collectiv-Studienreisen Badischer Gymnasiallehrer nach Italien und Griechenland und erwähnte, dass eine neue solche Reise nach Sicilien und Karthago in Aussicht genommen sei. In Württemberg sind nach Mitth. des Hrn. Treuber Feriencurse, die in Stuttgart und Tübingen stattfinden sollen, angestrebt. Die von der Versammlung beschlossenen Resolutionen sprechen sich u. a. für mässige Zuschüsse zu den Kosten der Theilnahme an den Feriencursen aus.

[293

Erwähnung verdient, dass beim Archäolog. Institut künftig eines der 4 Reisestipendien für class. Philologie an Gymnasiallehrer – namentlich ältere – vergeben werden soll, die an einem öffentlichen Gymnasium innerhalb Deutschlands fest angestellt sind, während bisher die Berechtigung zum Empfang des Stipendiums 3 Jahre nach Absolvirung des Staatsexamens erlosch. Das Stipendium kann in 2 halbjährige – je zu 1500 M. – zerlegt werden. Erforderlich für die Bewerbung ist ein Zeugniss der vorgesetzten Behörde über die bisherige Amtswirksamkeit und darüber, dass auf Ertheilung des erforderlichen Urlaubs gerechnet werden kann. Die Aenderung wird damit begründet, dass jüngere Leute durch die starken Eindrücke der Reise vielfach ihrem Beruf entfremdet werden, in die Journalistik und andere Stellungen übergehen, oder, wenn sie der Schule erhalten bleiben, doch in inneren Zwiespalt mit ihrer Lehrthätigkeit gerathen, während ältere, fest angestellte Lehrer von vornherein darauf ausgehen würden, die Reise für den Unterricht fruchtbar zu machen. – Es lässt sich ja gewiss manches für die Massregel sagen, aber aus der Begründung spricht auch stark die bureaukratische Besorgniss, es könnte der directe Nutzen der aufgewandten Mittel dem Staate verloren gehen und es möchten den jungen Leuten, die man über die Alpen schickt, die Schwingen zu frei und zu kräftig wachsen. Bei denen, die schon im Joche sind, werden Pegasus-Gelüste, so meint man, weniger zu besorgen sein.

[293a

Zeitschriften. Die Historische Zeitschrift erscheint nach dem Wechsel in der Redaction, von dem wir im vorigen Heft berichtet haben, vom 71. Bde. an wieder unter dem alleinigen Namen H. v. Sybel’s. Zugleich ist in ihr eine neue Abth. eingerichtet worden, die der „Notizen und Nachrichten“. Es überwiegen darin Literaturnotizen, eingetheilt nach Perioden, in denen über kleinere Arbeiten, Zeitschriftenaufsätze etc. berichtet wird, die bisher in der Histor. Zeitschrift in der Regel nicht erwähnt oder in den Recensionen des „Literaturberichtes“ ausführlicher besprochen wurden. Insofern als der Inhalt kurz angegeben ist, wird für die überhaupt erwähnten Arbeiten mehr geboten als in unserer Bibliographie, auch erstreckt sich die Zusammenstellung in dem einen Heft auf alle Perioden;

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 352. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_352.jpg&oldid=- (Version vom 27.3.2023)